Im MDK-Gesetz hat das Parlament die umstrittene 130-Euro-Pauschale ersetzt. Sie sollte Kliniken, die ohne ausgehandeltes Pflegebudget dastehen, Liquidität garantieren. Nun tritt an Stelle der Pauschale eine neue aufwandsgerechtere Berechnung.
Grob gesagt funktioniert die Vergütung eines Krankenhausfalles zukünftig so: Während die Fallpauschale (aG-DRG) eine Multiplikation aus Relativgewicht (erstellt vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK) und dem Landesbasisfallwert (unter Berücksichtigung der Verweildauer) ist, ist das Pflegebudget eine Multiplikation aus Anzahl der Behandlungstage, Pflegeerlös Bewertungsrelation/Tag (erstellt vom InEK) und hausindividuellem Pflegeentgeltwert. Das hausindividuelle Pflegentgelt ist ein Ergebnis der jährlichen Budgetverhandlungen zwischen Klinik und Kassen. Ergo: Gibt es keine zeitige Einigung, fehlt die Berechnungsgrundlage für das Pflegebudget. Im Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz von 2018 (das den Pflexit regelt) wurde für diesen Fall die 130-Euro-Pauschale pro Pflegetag als Übergangslösung festgelegt – um die Kliniken liquide zu halten.
Bewertungsrelation mal 146,55 Euro
Diese Pauschale stand jedoch heftig in der Kritik, weil sie unabhängig von den unterschiedlich hohen Pflegekosten pro Fall ist. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben dem Gesundheitsminister deshalb einen Kompromiss vorgeschlagen, den der nun umgesetzt hat. Statt eines pauschalen Geldbetrags pro Tag wird die Berechnung nun an den Pflegeerlöskatalog gekoppelt. „Kann der krankenhausindividuelle Pflegeentgeltwert aufgrund einer fehlenden Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2020 noch nicht berechnet werden, sind für die Abrechnung der tagesbezogenen Pflegeentgelte die Bewertungsrelationen aus dem Pflegeerlöskatalog mit 146,55 Euro zu multiplizieren“, heißt es im vergangene Woche verabschiedeten MDK-Gesetz.
Fertiges Budget wird 2020 die Ausnahme bleiben
Experten rechnen damit, dass 2020 nur sehr wenige Kliniken ein fertiges Budget aushandeln können: Zu groß sind die Unwägbarkeiten der neuen Pflegekostenberechnung und hinzu kommt noch die komplexe Reform der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Denn auch die wirkt sich an mehreren Stellen auf das Pflegebudget aus.