Bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk besteht künftig ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag beschlossen. Patienten können sich künftig bei bestimmten Ärzten dazu beraten lassen, ob der Eingriff notwendig ist und wie andere Behandlungsmöglichkeiten aussehen. Das neue Verfahren zur Zweitmeinung betrifft alle arthroskopischen Eingriffe am Schultergelenk, die planbar sind und keine Notfall-Eingriffe, die zeitnah geschehen müssen. Bislang besteht ein Anspruch auf eine Zweitmeinung bei Operationen an den Gaumen- und Rachenmandeln sowie bei Gebärmutterentfernungen.
