Transformationsfonds

Bundesrat verschiebt Entscheidung 

  • Krankenhausreform
Bundesrat verschiebt Entscheidung 
© Bundesrat | Frank Bräuer

Ursprünglich wollte der Bundesrat am 14. Februar über eine Verordnung zum Transformationsfonds entscheiden – nun hat das Parlament dieses Votum auf den 21. März verschoben. Das geht aus der Tagesordnung des Bundesrats hervor, wie das "Deutsche Ärzteblatt" zuerst berichtete. 

Die Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) ist eine von drei Verordnungen, die an die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gekoppelt sind. Mit dem Fonds sollen über zehn Jahre 50 Milliarden Euro an die Krankenhäuser verteilt werden. Je 25 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen und die Bundesländer bezahlen. Die Kassen drohen allerdings mit Klagen – auch wenn sie selbst kein Klagerecht haben. Versicherte oder Sozialverbände könnten den Gang vor den Kadi übernehmen. Experten räumen solchen Klagen gute Chancen ein. Auch die Vertragsärzte monieren „klare Wettbewerbsverzerrung“ und Rechtsverstöße des Fonds zu ihren Lasten.

Gleichwohl gibt es auch Zwist zwischen Bund und Ländern über die genaue Verwendung des Geldes. Ähnlich wie beim Strukturfonds geht es darum, ob nur Vorhaben finanziert werden, die unmittelbar zu Krankenhausschließungen führen, oder ob die Fördergründe weiter gefasst werden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Januar eine Verordnungsvorlage veröffentlicht

Lesen Sie auch unseren Orientierungswert von Prof. Andreas Beivers zum Transformationsfonds.

Autor

 Jens Mau

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