Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Beschlusstext zu den neuen Regeln veröffentlicht, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um künftig einen Zentrumszuschlag zu erhalten. In dem Text sind unter anderem die Fallzahlen festgelegt, die ein Krankenhaus mindestens erreichen muss, um als Zentrum zu gelten. So müssen beispielsweise die Mitarbeiter eines Zentrums für seltene Erkrankungen jährlich mindestens 3.000 Fälle mit der Hauptdiagnose einer seltenen Erkrankung stationär behandeln.
Der G-BA hatte den Beschluss in der vergangenen Woche einstimmig gefasst. Die Vorgaben gelten ab Januar für fünf Bereiche. Dabei handelt es sich um Zentren für seltene Erkrankungen, Onkologie, Trauma, Rheumatologie sowie Herzerkrankungen. Auf Grundlage der Kriterien können die Bundesländer die Zentren ausweisen. Im kommenden Jahr sollen zudem Regeln für weitere Bereiche hinzukommen: nephrologische, kinderonkologische sowie sonstige ausgewiesene Zentren und Schlaganfall- sowie Lungenzentren.