Die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung steht unter lobbyistischem Dauerbeschuss. Alles Übel dieser Welt kommt, glaubt man den Argumenten der Kritiker, vom DRG-System. Verschwiegen wird in dieser erhitzten Debatte, dass schon in den 1980er- und 1990er-Jahren ein Kostendämpfungsgesetz das nächste jagte. Gemessen daran geht es seit Einführung der <link internal-link>DRG 2002 gemächlich zu.
Richtig ist allerdings, dass der ausschließliche Bezug auf die Diagnose nicht mehr zeitgemäß ist. Zudem haben die Akteure durch ständige Forderungen nach immer kleinteiligerer Differenzierung der Leistungen für ein völlig überzogenes bürokratisches Monster gesorgt. Deshalb muss die künftige Entwicklung der Finanzierung von Gesundheitsleistungen zwei Grundlinien folgen.
Zum einen gilt es, wieder zu einem mehr pauschalisiertem System zu kommen und zum anderen, insbesondere den Patientenbezug zu stärken. Letzteres kann geschehen, indem das Patientenwohl zu einem weiteren entscheidenden Maßstab der Klassifizierung wird. DRG werden dann zu <link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39362>PRG, Patient Related Groups.
Vor der Einführung von institutionenbezogenen Strukturkomponenten in ein weiterzuentwickelndes Krankenhausfinanzierungssystem sei hingegen eindringlich gewarnt. Sie führen auf längere Sicht unweigerlich zu einem leichtfertigen Defizitausgleich und damit zur Zementierung der überkommenen Krankenhausstrukturen.
Porbates Mittel für die Finanzierung medizinischer Grundleistungen sind Gesundheitspauschalen pro Versicherten, also <link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39905>Capitationlösungen. Sie können auch die bisherige Trennung der Sektoren überwinden helfen. Ambulante und stationäre Medizin wird dann aus einem Topf finanziert und der Patient steht tatsächlich im Mittelpunkt, weil ihm das Geld folgt.