Während die Pflegepersonalvorgaben in der somatischen Medizin ausgesetzt werden, bleibt die <link record:article:tx_news_domain_model_news:15989>PPP-Richtlinie für die Psychiatrie in Kraft. Das sorgt für Kritik, weil neben der somatischen Medizin auch die psychiatrischen Universitätsklinika sowie die Fachkliniken und Abteilungspsychiatrien dazu verpflichtet wurden, elektive Behandlungen auszusetzen, um Covid-19-infizierte psychisch kranke Menschen versorgen zu können. Der Verein der Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPs) wendet sich daher in einem Schreiben, das BibliomedManager vorliegt, an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Die Psychiatrien stellten sich darauf ein, die somatische Versorgung zu unterstützen, indem sie andere Krankenhäuser entlasten oder sofern im Krankenhaus eigene somatische Intensiv- und Beatmungseinheiten vorgehalten werden, ihre Kapazitäten wie von der Bundesregierung gewünscht zu verstärken, heißt es in dem Schreiben. Lehre und Forschung seien deswegen bereits vorübergehend ausgesetzt.
Im Rahmen der Refinanzierungsgarantie der Bundesregierung für Corona-bedingte Zusatzkosten/Erlösausfälle müsse auch die ambulante Versorgung der Kliniken über die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) berücksichtigt werden. Weiterhin kritisiert der LIPPs, dass es 2020 zu massiven Erlöseinbrüchen kommen werde, die derzeit an keiner Stelle des Gesetzesentwurfs berücksichtigt werde. "MD(K)-Prüfungen sollten wo irgend möglich für Behandlungen, die während eines ausgerufenen Katastrophenfalls stattfinden, ausgesetzt werden."