Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat konkretisierende Förderrichtlinien zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) veröffentlicht. Das 54 Seiten starke Papier gibt Krankenhäusern Auskunft darüber, welche Kritieren sie erfüllen müssen, um Geld aus dem Krankenhauszukunftsfonds für ihre Vorhaben erhalten zu können.
Anträge für eine Förderung richten die Krankenhäuser oder Krankenhausträger an die für sie zuständigen Länder. Das Land entscheidet dann, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Dafür hat es drei Monate Zeit. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS gestellt werden. Die Formulare sind auf der Internetseite des BAS zu finden.
Ziel des KHZG ist unter anderem, die Modernisierung der Krankenhäuser mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung voranzutreiben. Gefördert werden unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliches Personal kann durch den Fonds finanziert werden. Das Fördervolumen des Bundes beträgt 3 Milliarden Euro, das der Länder insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Die Summe der möglichen maximalen Förderung durch das Bundesland wird durch den sogenannten „Königssteiner Schlüssel“ begrenzt. Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.