Positionspapier

DKG fordert gesetzliche Grundlagen für KI

  • Innovation
Henriette Neumeyer
Henriette Neumeyer © DKG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert klare gesetzliche Regelungen, bessere Datenverfügbarkeit und gezielte Fördermaßnahmen, um die Potenziale von KI für die Gesundheitsversorgung zu nutzen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Kliniken. Das geht aus einem aktuellen Positionspapier hervor, das der Verband am Donnerstag veröffentlicht hat.

Demnach fehlen bislang zentrale gesetzliche Regelungen, etwa zur Nutzung von Daten für das Training von KI-Systemen oder zur Forschung in Verbünden. Auch Fragen zur Haftung und zur Finanzierung von KI-Kompetenz seien ungeklärt. Die DKG warnt davor, dass diese Unsicherheiten die Einführung von KI in der Versorgung ausbremsen könnten.

„Eine erfolgreiche Implementierung von KI erfordert klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine breite, interoperable Datenbasis, KI-fähige Infrastrukturen, effektive Vernetzung und gezielte Unterstützungsprojekte für Kliniken“, sagte die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer.

Datenzugang und Vernetzung als Schlüssel

Die DKG betont, dass der Zugang zu großen, vielfältigen Datensätzen entscheidend für die Entwicklung leistungsfähiger KI-Anwendungen sei. Bestehende Initiativen wie das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und die Medizininformatikinitiative (MII) müssten daher um weitere Krankenhäuser und Leistungserbringer erweitert werden.

Zudem fordert der Verband gezielte Fördermaßnahmen und die Einrichtung von „KI-Hubs“ auf Landes- oder Bundesebene. Diese sollen Kliniken bei der Entwicklung und Umsetzung eigener KI-Strategien unterstützen.

Infrastrukturfinanzierung unzureichend

Ein zentrales Hindernis sieht die DKG in der aktuellen Finanzierung digitaler Infrastrukturen. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) habe die Betriebskosten und die Notwendigkeit offener Plattformen nicht ausreichend berücksichtigt. Die DKG fordert deshalb ein „KHZG 2.0“, das auch zukünftige KI-Anwendungen abdeckt.

„Nur so können wir die Potentiale von KI für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus wirklich ausschöpfen, die Beschäftigten gezielt entlasten und Effizienzgewinne in mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten übersetzen“, so Neumeyer.

cs

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