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G-BA verschiebt PPP-RL-Sanktionen um ein Jahr

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G-BA verschiebt PPP-RL-Sanktionen um ein Jahr
Karin Maag © pag, Anna Fiolka

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die umstrittene "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) überarbeitet. 

Wenn die Mindestpersonalvorgaben einrichtungsbezogen über einen Zeitraum von drei Monaten zwar fristgerecht, aber nicht vollständig erfüllt werden, führt dies erst ein Jahr später als bisher geplant zu einem Vergütungswegfall: In der Psychiatrie erst ab 2023 und in der Psychosomatik erst ab 2024. Zudem können psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig besser berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch der Umfang und die Bedeutung der Psychotherapie im Behandlungsangebot werde angemessener abgebildet. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände erhebt, greifen die Änderungen ab 1. Januar 2022.

Die beschlossenen Änderungen zur Psychotherapie seien nur ein erster Schritt zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. "Für weitreichendere Änderungen fehlten uns heute aber schlicht die empirischen Daten. Diese Daten werden wir im nächsten Jahr haben, die notwendigen Aufträge hierfür sind erteilt", so Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Rückmeldungen aus der Versorgung hätten bereits im letzten Jahr zu Konkretisierungen geführt. "Der G-BA verweigert sich hier also nicht", betont Maag. Ob das von Fachverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften entwickelte sogenannte ‚Plattformmodell‘ möglicherweise geeignet ist, den Personalbedarf in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu identifizieren, werde von Wissenschaftlern der Universität Ulm überprüft und vom Innovationsausschuss beim G-BA mit zwei Millionen Euro gefördert.

Alle Änderungen hat der G-BA in einer Pressemeldung aufgeführt.

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