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G-BA lockert PPP-RL

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G-BA lockert PPP-RL
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie für Psych-Kliniken: Der G-BA beschließt neue Regeln für Personal und Dokumentation ab 2026. © Georg J. Lopata/Axentis.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) angepasst und dazu einen Beschluss gefasst.

Demnach sollen stationäre Psych-Einrichtungen ihr Personal künftig flexibler einsetzen können, um bedarfsgerecht zu arbeiten und ohne die Mindestvorgaben zu unterschreiten. Zugleich soll es weniger Dokumentationsaufwand für die Kliniken geben bei gleichbleibender Versorgungsqualität. Auch an der Spezifikation zur EDV-technischen Aufbereitung der Dokumentation sowie der Datenübermittlung für das Erfassungsjahr 2026 hat das Gremium in einem zweiten Beschluss gefeilt.  

Fachkräftemangel kein genereller Freibrief

Mit den beschlossenen Änderungen könne das Personal deutlich einfacher als bisher stations- und settingübergreifend eingesetzt werden, betont Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Damit tragen wir den individuellen Behandlungskonzepten vieler Krankenhäuser besser Rechnung. Gleichzeitig fördern wir die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung von fachfremden Mitarbeitenden, die mit einer anderen Qualifikation bereits in den Kliniken beschäftigt sind als jene Berufsgruppen, die von der PPP-RL genannt werden. Als G-BA reagieren wir so auf veränderte Behandlungssettings und den aktuellen Fachkräftemangel“, so Maag.

Die stations- und monatsbezogene Dokumentation soll künftig ersatzlos entfallen. Personal aufzubauen und zu halten obliege aber den Kliniken. „Der Fachkräftemangel darf nicht als genereller Freibrief gelten“, verdeutlicht sie.

Als nächstes wird das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss zur Anpassung der PPP-RL rechtlich prüfen. Voraussichtlich tritt er zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Beispiele für Änderungen an der PPP-RL

  • Die stations- und monatsbezogene Dokumentation entfällt ersatzlos. Da der tatsächliche Personaleinsatz nicht mehr den einzelnen Stationen zugeordnet werden muss, können Einrichtungen ihr Personal auch einfacher als bisher stations- und settingübergreifend einsetzen.
  • Personal aus den Bereichen Spezial-, Bewegungs- und Physiotherapie wird zur Ermittlung der Mindestvorgaben unter einer Berufsgruppe zusammengefasst. Damit kommt der G-BA den individuellen Behandlungskonzepten vieler Kliniken nach und stärkt eine flexiblere Personalführung. Denn viele Aufgaben dieser Berufsgruppen überschneiden sich.
  • Noch einmal erweitert wird Flexibilität für Krankenhäuser, vorhandenes Personal auf die mit Mindestvorgaben belegten Berufsgruppen anzurechnen: So dürfen Fach- und Hilfskräfte unter bestimmten Umständen nun bis zu 5 Prozent auf Ärzt:innen angerechnet werden. Im Pflegedienst wird die Anrechnungsoption von 10 auf 15 Prozent angehoben. Auch Personal in einschlägigen Aus- und Weiterbildungen kann deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden.
  • Für den Nachtdienst gilt: Befristet bis zum Jahresende 2026 können bis zu 15 Prozent Pflegehilfskräfte angerechnet werden. Zudem werden bis zum Jahresende 2027 keine Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben festgelegt.
  • Einrichtungen, die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen behandeln, können den erhöhten Versorgungsaufwand künftig in den Budgetverhandlungen vor Ort geltend machen.
     

DKG: Flexibilisierung war überfällig

„Unser Hauptkritikpunkt an der PPP-RL waren immer die starren, unflexiblen und kleinteiligen Personalvorgaben, die es den Kliniken erschweren, die Richtlinie einzuhalten. Durch die erzielte Flexibilisierung beim Personaleinsatz können die Kliniken die Vorgaben besser umsetzen“, kommentiert Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Flexibilisierung bilde „die Realität der vorhandenen Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen im Behandlungsprozess ab und war deshalb längst überfällig“, so der DKG-Chef.

Verlängerung der Sanktionsfreiheit abgelehnt

Der Beschluss sei aber „nur ein Zwischenschritt“, so Maag. Weitere Anpassungen sollen folgen, basierend auf dem Evaluationsbericht zur PPP-RL, der in die künftigen Beratungen einfließen soll. Ob das die drohenden Sanktionen bei Nichterfüllung der Personalmindestvorgaben für Psych-Häuser betrifft, bleibt offen.

Laut der DKG zeigten bisherige Auswertungen, dass es für viele Kliniken trotz aller Anstrengungen nur sehr schwer möglich sei, angesichts des Fachkräftemangels die notwendigen Mitarbeiter:innen zu rekrutieren. Ein Antrag der DGK zur Verlängerung der Sanktionsfreiheit lehnten jedoch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sowie die unparteiischen Mitglieder ab. Insofern bleiben die Sanktionsregelungen ab 2026 scharfgestellt. 

Keine Unterscheidung zwischen Personaleinsparungen oder -ausfällen

"Ein Schritt der nicht mehr umkehrbar ist und ab nächstem Jahr Tatsachen in der Versorgungslandschaft schaffen wird", kommentiert Stefan Günther, Leiter Controlling bei Medbo KU, Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz, auf LinkedIn die Entscheidungen. Die Lockerungen des G-BA seien zwar "wichtig und richtig", so Günther, jedoch wiegen sie "nicht das Inkarafttreten der Sanktionen" auf. "Speziell weil die Entscheidung auf einer falschen Annahme beruht: Die Höhe der Sanktion mag jetzt weniger drastisch sein als früher (das hat auch das Bundessozialgericht festgestellt), aber nach wie vor wird nicht hinterfragt, ob die Einrichtung wirklich Geld für Personal 'eingespart' hat oder einfach in einem Quartal (kurzfristig) Mitarbeiter ausgefallen sind." Zudem kritisiert er die aufwendigen MD-QK-RL-Prüfungen mit dem Medizinischen Dienst (MD).

"2026 wird dadurch zu einem noch spannenderen Jahr. Wir werden viel mehr planen und steuern müssen - soweit es überhaupt geht - um den verheerenden Sanktionen entgehen zu können. Dabei kommt auch dem Aufnahme- und Belegungsmanagement eine wichtige (aber sicher eher undankbare) Rolle zu, wenn es gilt, sanktionsbedingt Belegung abzubauen. Und parallel müssen wir den Umstieg im Nachweisverfahren vorbereiten", prognostiziert Günther.

anp

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