Angesichts der steigenden Infektionszahlen fordert der Marburger Bund (MB) eine Corona-Impfpflicht für Personen, die in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindertagesstätten tätig sind. Ohne eine Pflicht könnten "viele besonders vulnerable Personengruppen erheblich gefährdet sein", heißt es in einer Mitteilung des MB.
Steigende Infektionszahlen bei Kindern, zunehmende Impfdurchbrüche bei älteren und multimorbiden Personen und die gleichzeitg weiterhin teils zu niedrigen Impfquoten von Beschäftigten würden den akuten Handlungsbedarf aufzeigen. Dazu fordern die Delegierten der 138. Hauptversammlung des Bundes die Einführung der berufsbezogenen Impfpflicht in Anlehnung an Paragraph 20 Absatz 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (Masern-Impfpflicht).
Bereits in der vergangenen Woche forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Klärung über eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. "Eine weitere Diskussion um dieses Thema ist kontraproduktiv. Sie verunsichert. Wir brauchen hier Klarheit und eine Entscheidung“, so DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.
Von der berufsbezogenen Impfpflicht wären Beschäftigte in folgenden Einrichtungen erfasst:
• Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und Rettungsdienste.
• Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
• Voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Geflüchteten und Spätaussiedlern.