Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung

Verband will Telemedizin in die Fläche bringen

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Verband will Telemedizin in die Fläche bringen
Doctor working at the medical network on the tablet at the background of the city. © GettyImages/Natali_Mis

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) hat sich in einem Positionspapier für die Etablierung eines Telemedizinischen Versorgungszentrums (TMVZ) ausgesprochen. Vor allem die Pandemie habe gezeigt, dass ärztliche Beratungen, Diagnosestellungen, Behandlungen sowie Nachsorge inzwischen telemedizinisch und damit ortsunabhängig erbracht werden können. Ärzte gewinnen zugleich durch die digitale Auslagerung administrativer Tätigkeiten wie digitale Anamnese, E-Rezepte, Abrechnungen zusätzliche zeitliche Ressourcen für die Versorgung der Patienten, argumentiert der SVDGV. 

Telemedizinisches Versorgungszentrum

Ein TMVZ könne laut des Vorschlags eine ärztlich geleitete Einrichtung bilden, in der mehrere Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind – analog zu einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Dabei sollte ein TMVZ ausschließlich Ärzte solcher Fachgebiete anstellen, die fachspezifisch telemedizinische Versorgung erbringen können, sodass telemedizinisch durchführbare Leistungen auch tatsächlich telemedizinisch erbracht werden können. Beispielsweise könne das TMVZ auch eine Triagefunktion erfüllen, um Patienten zielgerichtet telemedizinisch zu beraten und zu behandeln. Sofern es medizinisch notwendig sei, könnten diese niederschwellig zu einer ambulanten oder stationären Behandlung weitergeleitet werden. Das TMVZ entlaste damit die Ärzteschaft vor Ort, die weiterhin für physische (nicht telemedizinisch erbringbare) Leistungen essentiell bleibt, argumentiert der Spitzenverband. 

Vorteile

Der Planungsbereich eines TMVZ könne sich zudem auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken, da die medizinischen Leistungen ortsunabhängig durchgeführt werden können. Das ermögliche, dass auch Patienten in unterversorgten Gebieten den gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten, wie in urbanen Regionen üblich. Die bereits heute existierende Versorgungsungleichheit zwischen Stadt und Land könne dadurch entschärft werden, sagt der SVDGV. Auch dem Wandel der Arbeits- und Lebensmodelle sowohl der Ärzteschaft (Teilzeit, Angestelltenverhältnis, Urbanisierung etc.) als auch der Patientenschaft trage das Modell Rechnung. Schließlich müssen auch die Abrechnungsmodalitäten für Videosprechstunden vereinfacht und mit denen von Behandlungen vor Ort gleichgesetzt werden. So könne ein TMVZ einen wichtigen Baustein in einer leistungsfähigen, digital unterstützen Versorgungslandschaft bilden, heißt es in dem Papier.

Rechtliche Grundlagen schaffen

Der SVDGV begrüßt die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarten Ziele, die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, um die Qualität und Effizienz der Versorgung zu steigern. Als besonders vielversprechend bewertet der Verband das Vorhaben, die telemedizinische Versorgung regelhaft zu ermöglichen. Die neue Regierung stehe vor der bedeutenden Aufgabe, eine flächendeckende Versorgung in einem weiterhin leistungsfähigen Gesundheitswesen sicherzustellen. Die Digitalisierung und insbesondere die Telemedizin sind zentrale Bausteine, diese Herausforderung zu bewältigen. Die Etablierung eines TMVZ als Leistungserbringer ließe sich dabei rechtlich unkompliziert und damit auch zeitnah in die bestehende Systematik des deutschen Gesundheitssystems integrieren, so der SVDGV. Eine digitale Transformation könne nur gelingen, wenn sie von allen Akteuren unterstützt werde. Politische Rahmenbedingungen, die einem modernen, digital-unterstützten Gesundheitssystem den Weg ebnen, müsse geschaffen werden. 

Jedoch fehle im SGB V bisher ein passendes vertragliches Format für potentielle Kooperationen, kritisiert das SVDGV-Papier. Bereits bewährte Strategien zur Integration digitaler Prozesse in bestehende, gesundheitswirtschaftliche Strukturen seien oftmals nicht bekannt. Der Verband schlägt vor, eine entsprechende Verankerung im SGB V mit aufzunehmen mit dem Ziel der Qualitätssicherung und einer leitliniengerechten Versorgung eines TMVZ. Eine mögliche Zulassung könnte über einen eigenen Zulassungsausschuss oder Zulassungsausschüsse mit Spezialzuständigkeiten erfolgen. Eine Besonderheit des TMVZ sei, dass sich der Planungsbereich im Sinne von § 7 Bedarfsplanungs-Richtlinie von anderen Leistungserbringern unterscheide, so der Verband. 

Der SVDGV koordiniert die Konsensbildung zu gemeinsamen Interessen von Anbietern digitaler Gesundheitsleistungen im Gesundheitswesen. Übergeordnetes Ziel des Verbandes ist die Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Versorgung mit digitalen Gesundheitsleistungen. 

Autor

 Anika Pfeiffer

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