Krankenhausgesetz

Sachsen updatet Krankenhausplanung

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Sachsen updatet Krankenhausplanung

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz verabschiedet. Es enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. Das aktuelle Gesetz sei beinahe 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund und mit Blick vor allem auf die demografische Entwicklung in Sachsen, den Fachkräftebedarf und die zunehmende Digitalisierung bestand die Notwendigkeit, das Krankenhausgesetz umfassend zu novellieren, heißt es in einer Mitteilung. 

"Der Freistaat Sachsen soll über leistungsfähige und gut vernetzte Krankenhausstrukturen verfügen, in denen auch in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger medizinisch versorgt sind – und das qualitativ hochwertig. Dafür bietet das neue Sächsische Krankenhausgesetz den rechtlichen Rahmen", sagt Gesundheitsministerin Petra Köpping.

Neben den Regelungen zur Planung und Finanzierung werden auch die weiteren Schwerpunkte gesetzt:

  • Sektorenübergreifende Versorgung: Die Zusammenarbeit der Leistungserbringer wird stärker in den Fokus gerückt. Zudem wird das "Gesundheitszentrum" als Untergruppe der Regelversorgungshäuser gesetzlich verankert. Damit soll die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum unterstützt werden. Auch Modellvorhaben können gefördert werden, dadurch soll eine Rechtsgrundlage für besondere Vorhaben der Krankenhausträger geschaffen werden, die bisher von der Regelfinanzierung noch nicht umfasst sind.
  • Qualität: Bei Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplanes können die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses Bestandteil des Krankenhausplanes werden. In ausgewählten Versorgungsbereichen können auch weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden.
  • Regionalität: Mit dem Krankenhausgesetz wird die Möglichkeit der Einrichtung von Regionalkonferenzen geschaffen. Diese können zu konkreten planerischen Schwerpunkten gebildet werden und sollen dabei insbesondere den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten die Möglichkeit bieten, bereits frühzeitig gestaltend mitzuwirken. 
  • Digitalisierung: In dem Krankenhausgesetz werden Anreize für die weitere Digitalisierung gesetzt, zum Beispiel im Rahmen der Pauschalförderung.

Der Entwurf wird nun zur Abstimmung in den Sächsischen Landtag zur Abstimmung eingebracht. Voraussichtlich ab September 2022 wird sich der Landtag in den entsprechenden Ausschüssen mit dem Krankenhausgesetz befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen. Idealerweise wird das Gesetz dann ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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