Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie(BDC) drückt seine Skepsis gegenüber dem Plan der Koalition aus, eine „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins SGB V aufzunehmen. „Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, erklärt Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC).
„Es ist naiv anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf haben“, so Meyer. Ähnlich äußern sich Michael A. Weber (Verband Leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte) und die Pflegemanagerin Sabine Berninger (DBfK) in unserer neuen Podcastfolge. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten. Meyer glaubt auch nicht, dass es zu Einsparungen bei Kliniken oder Kassen komme. Am ehesten würden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollen.
Schon der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Stellungnahme zu den tagesstationären Krankenhausbehandlungen darauf verwiesen, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt sind. Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.