Die Regierung will das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 laut eines Änderungsantrags auf die Intensivmedizin ausweiten. Pflegeverbände und Krankenhäuser hatten diesen Schritt in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert. Den Zeitplan für die Umsetzung hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den Anträgen geschärft: Spätestens im Januar 2023 will das Ministerium eine „fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung" mit einer dreimonatigen Erprobung des Konzepts beauftragen. Bis Ende November 2023 soll das BMG per Rechtsverordnung Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs machen, die dann ab 2024 gelten sollen.
Auch die Zukunft der Personalbemessung bekommt mit den Änderungsanträgen klarere Konturen. Den ursprünglichen Auftrag an den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), bis 2025 ein neues Bemessungsinstrument zu entwickeln, dass die PPR 2.0 perspektivisch ersetzen sollte (Arbeitstitel: Pepik), hat Karl Lauterbach kassiert. Stattdessen sollen die beiden Selbstverwaltungspartner in engem Austausch mit dem Ministerium die PPR 2.0 renovieren. Der Deutsche Pflegerat soll an dem Prozess beteiligt werden. Zur Weiterentwicklung des Instruments müssen die Verbände bis Ende Mai ein Konzept vorlegen und bis Ende November 2023 erproben. Spätestens Ende Juni 2024 sollen GKV und DKG (und PKV) ein konkretes Konzept mit "Zeitzielen". vorlegen. Für die Erprobung sollen die Verbände eine externe Institution auf eigene Kosten beauftragen.