Schadensersatz

KSOB fordern 29 Millionen Euro vom BMG

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KSOB fordern 29 Millionen Euro vom BMG
© iStock.com/coolmilo

Die Kliniken Südostbayern (KSOB) fordern vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Schadensersatz in Millionenhöhe. Adressiert ist ein entsprechendes Schreiben an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Demnach fordert die Klinikgruppe 29,4 Millionen Euro für das Jahr 2023. 

Die KSOB sind Mitglied der Klinik Kompetenz Bayern (KKB), einem freiwilligen Zusammenschluss kommunaler und freigemeinnütziger Krankenhäuser. Aktuell haben zahlreiche KKB-Kliniken und deren Träger ihre außergerichtliche Forderung per Einschreiben an das BMG verschickt, informiert die KKB in einer Mitteilung. Sie berufen sich dabei auf das Krankenhausgesetz, das den Kliniken eine ausreichende Finanzierung zusagt. Diese sei aber seit geraumer Zeit nicht mehr gegeben, argumentieren die Kliniken.

Das DRG-System weise "erhebliche gesetzliche Lücken" auf, die entstandenen Defizite seien bisher ohne Ausgleich geblieben, so die KSOB in ihrem Schreiben an das BMG. Damit komme die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen nicht vollständig nach.

KKB erwartet 400 Millionen Euro Defizit für dieses Jahr 

KKB-Geschäftsführer Benjamin Stollreiter geht davon aus, dass auch weitere bayerische Kliniken und Häuser außerhalb der KKB folgen werden. Für das Jahr 2023 sei es keiner KKB-Klinik möglich gewesen, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen, erklärt die KKB. 

KKB-Vorstand Manfred Wendl nimmt an:

„Da sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auch mit Blick auf 2024 nicht verbessert haben und somit die Erlös-Kosten-Schere noch weiter auseinander geht, ist die wirtschaftliche Prognose für unsere Mitglieder düster – wir erwarten heuer sogar ein Defizit von etwa 400 Millionen"

Die für eine Zahlung gesetzte Frist am 15. Februar ist bereits verstrichen. Das Klinikum behalte sich vor, die Forderung zuzüglich Verzugszinsen und weiterer Kosten gerichtlich durchzusetzen, heißt es in dem Schreiben an das BMG

Es gehe nicht nur um symbolische Öffentlichkeitsarbeit, betont Stollreiter. Sein Verband sei mit Juristen im Gespräch, die für eine mögliche Klage Erfolgsaussichten sehen. Zu diesem Ergebnis seien auch Anwälte gekommen, die die Kreis-Kliniken im hessischen Groß-Gerau beraten. Die dortige Klinikleitung hat im Januar erklärt, sie werde gegen das Bundesgesundheitsministerium vor Gericht ziehen, um zusätzliches Geld einzuklagen.

Auf Anfrage von Bibliomed informierten die KSOB über den aktuellen Stand: Bisher habe das Haus keine Antwort auf sein Schreiben erhalten und das BMG den Betrag nicht überwiesen. Die KSOB wollen sich nun mit anderen KKB-Kliniken abstimmen, um rechtliche Schritte zu diskutieren und zu prüfen.

Quelle: dpa/Bibliomed


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