Krankenhausträger, Krankenkassen und die Deutsche Krebsgesellschaft haben in einer gemeinsamen Erklärung drei zentrale Forderungen zur Krankenhausreform formuliert. Vor dem Hintergrund die zentralen Ziele der Reform zu erreichen, fordern die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband und die Deutsche Krebsgesellschaft von der Politik:
- eine Vorhaltefinanzierung, die fallzahlunabhängig und bedarfsorientiert ausgestaltet ist und monatlich ausgezahlt werden soll. Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung ließen sich zukunftssichere Krankenhausstrukturen ableiten. "Daher sehen wir die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Fallzahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug kritisch", heißt es in dem Papier. Damit werde keine wesentliche Änderung gegenüber dem bestehenden System geschaffen.
- die zeitnahe Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Instruments zur Bedarfsermittlung. Dazu fordern die Partner einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag.
- die Strukturreform nicht von der Finanzierungsreform zu lösen und das zeitnahe Erschaffen verbindlicher Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz. "Zentralisierung und Spezialisierung müssen auf Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgen", heißt es hierzu. Als Grundlage verweisen die Partner etwa bei der Versorgung von Krebs-Patienten auf die Studie zur "Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren". Die vorgesehenen Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um bei fehlender Evidenz die notwendige Routine in der Versorgung der Patienten sicherzustellen und eine "Gelegenheitsversorgung" auszuschließen.