Patientenversorgung

Ärztekammer MV fordert Berücksichtigung des ländlichen Raums

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Ärztekammer MV fordert Berücksichtigung des ländlichen Raums
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Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (MV) forderte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Versorgung im ländlichen Raum in Bezug auf die Krankenhausreform zu berücksichtigen. 

Die mit der Reform kommende Vorhaltepauschale bewertet die Kammer grundsätzlich als positiv, allerdings müsse „um eine Vorhaltepauschale zu bekommen, ein Krankenhaus bestimmte Kriterien erfüllen, die sich an Regelungen aus Nordrhein-Westfalen orientieren. Die Anwendung der Kriterien kann zur Folge haben, dass kleinere Krankenhäuser ihr Behandlungsspektrum einschränken müssen und auch kleine Abteilungen an größeren Kliniken existentiell bedroht werden“, heißt es in der Mitteilung.

Die Ärztekammer MV appelliert an das BMG, das Behandlungsspektrum der Krankenhäuser an den Versorgungsbedarf anzupassen. Eine zukünftige rudimentäre Basisversorgung durch ein bisher gut funktionierendes Krankenhaus helfe weder den Patienten noch sei solch ein Haus ein attraktiver Arbeitsplatz. „Innerhalb von 30 Minuten muss ein Krankenhaus erreichbar sein, das auch Leistungen erbringen darf. Dazu bedarf es Änderungen in der geplanten Krankenhausreform“, erklärt die Ärztekammer MV ihr Anliegen.

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