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Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich

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Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich
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Bund und Länder haben sich heute auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. 14 Länder stimmten für das Eckpunktepapier, Schleswig-Holstein enthielt sich und Bayern stimmte dagegen. Die Reform soll nun wie geplant in den kommenden Monaten von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausbuchstabiert werden, und zum Jahresbeginn 2024 als Gesetz feststehen. In der Arbeitsgruppe ist neben Hamburg (für die SPD), Baden-Württemberg (für die Grünen) und Nordrhein-Westfalen (für die Union) auch Mecklenburg-Vorpommern (für Ostdeutschland) vertreten. 

Eckpunkte zur Krankenhausreform

"Es gab dieses Zeitfenster für eine Planungsreform, das wir nutzen mussten", erklärte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er zeigte sich erfreut, dass seine Reform in Nordrhein-Westfalen Basis für die Bundesreform geworden ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstrich, dass diese Reform revolutionär sei, weil sie eine Abkehr vom DRG-System bedeute. 

Der Hoffnung auf frisches Geld für die Krankenhäuser erteilte Lauterbach jedoch eine Absage. Für den großen Transformationsprozess gibt es lediglich eine Absichtserklärung, einen entsprechenden Fond aufzulegen. Lauterbach erklärte, er glaube nicht, dass die Mittel kurzfristig kommen werden. 

Leistungsgruppen werden in drei Stufen weiterentwickelt

Bei der Weiterentwicklung der Kriterien für die Leistungsgruppen haben sich Bund und Länder auf ein dreistufiges System geeinigt. Den ersten Aufschlag machen Bund und Länder gemeinsam, im zweiten Schritt werden die Fachgesellschaften (AWMF), das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das BfArM involviert. Im dritten Schritt sollen die Selbstverwaltungspartner inklusive der Bundesärztekammer und Pflegevertretern einbezogen werden. Am Ende stehe immer eine zustimmungspflichtige Verordnung.

2026 soll das Leistungsgruppensystem budgetrelevant werden

Für die Umsetzung des Leistungsgruppensystems in den Landeskrankenhausgesetzen gibt es laut Eckpunkten zwei Möglichkeiten: Entweder die Länder stellen ihre Krankenhausplanung 2024 um, sodass sie mit dem System 2025 starten können. Oder sie stellen 2025 um und starten 2026. 2026 soll das Leistungsgruppensystem dann budgetrelevant werden. Lauterbach bezeichnete die heranschwappende Insolvenzwelle im Klinikmarkt als Anreiz für die Länder, das Leistungsgruppensystem eher früher als später zu installieren.

Eigenes Gesetz für Leveleinteilung

Die umstrittene Einteilung der Kliniken in drei Level wird der Bund separat in einem eigenen Gesetz einführen. Das Gesetz soll im Herbst zur Abstimmung kommen und Anfang 2024 in Kraft treten.

Relevanz und Finanzierung der Level-1i-Kliniken unklar

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha betonte auf der Pressekonferenz zur Einigung, dass noch viele Details geklärt werden müssten. Das betreffe die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ebenso wie die der Leistungsgruppen. Zu klären ist auch, welche Relevanz und Finanzierung die Level-1i-Kliniken letztlich bekommen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte die in vielen Teilen noch vage Einigung von Bund und Ländern. "Aus der großen Krankenhausreform, die vollmundig als Revolution angekündigt wurde, wurde nun ein Eckpunktepapier voller Absichtserklärungen und Prüfaufträgen“, so die erste Reaktion von DKG-Chef Gerald Gaß.

Autor

 Jens Mau

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