Leistungskonzentration 2024

AOK veröffentlicht Mindestmengen-Transparenzkarte

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AOK veröffentlicht Mindestmengen-Transparenzkarte

Der AOK-Bundesverband hat seine Mindestmengen-Transparenzkarte veröffentlicht. Demnach reduziert sich die Zahl der Standorte für bestimmte Leistungen deutlich, es sei denn, die zuständigen Länder stellen noch Ausnahmegenehmigungen aus. Die deutlichste Konzentration findet demnach im kommenden Jahr bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus) statt: Nachdem sich die Zahl der an der Versorgung beteiligten Klinik-Standorte in der letzten Entscheidungsrunde bereits um ein Drittel verringert hatte, sinkt sie 2024 nochmals um ein Viertel – von 147 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP auf 111 Abteilungen im kommenden Jahr. 

Die Mindestmengen wirken – so die Botschaft des Kassenverbands. Die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr habe dazu beigetragen, dass bundesweit 13 Geburtsstationen keine Berechtigung zur weiteren Versorgung im kommenden Jahr erhalten. Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK liegt die Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen im Jahr 2024 dann bei 144, falls die zuständigen Länder in den nächsten Wochen keine Ausnahmegenehmigungen erteilen. 

Im Vergleich zum Vorjahr könnten 2024 demnach 10 Prozent der Standorte wegfallen, die Lebertransplantationen machen, beim Speiseröhrenkrebs (Ösophagus) wären es 25 Prozent weniger, beim Bauchspeicheldrüsenkrebs 11 Prozent, bei der Frühchenversorgung 8 Prozent und bei Kniegelenk-Totalendoprothesen 3 Prozent weniger.

Die Transparenzkarte der AOK ist hier zu finden

Autor

 Jens Mau

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