Mehrere freigemeinnützige Krankenhausträger gehen juristisch gegen die aus ihrer Sicht wettbewerbsverzerrende Bevorzugung kommunaler Kliniken vor.
Die freigemeinnützigen Krankenhausträger Agaplesion, die DRK Kliniken Berlin, die Josefs-Gesellschaft und die Stiftung der Cellitinnen unterstreichen ihren Willen, juristisch gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Subventionierung öffentlicher Krankenhäuser vorzugehen.
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin forderten sie eine trägerneutrale Finanzierung in der Gesundheitsversorgung. Nach Angaben der Initiatoren erhalten kommunale und landeseigene Kliniken bundesweit zusätzliche Subventionen in Milliardenhöhe aus Steuermitteln. Freigemeinnützige Häuser, die in denselben Regionen maßgebliche Teile der medizinischen Versorgung übernehmen, blieben von diesen Finanzspritzen ausgeschlossen. Die Träger warnen vor einer „schleichenden Verstaatlichung“ und der Entstehung staatlicher Gesundheitsmonopole. Zu juristischen Auseinandersetzungen kommt es derzeit in Frankfurt und Berlin, demnächst wohl auch in Köln.
- Berlin: Die DRK Kliniken Berlin klagen gegen die millionenschweren Zuschüsse des Landes an den kommunalen Klinikkonzern Vivantes. Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage im September 2026 aus formalen Gründen abwies, legte der Träger Berufung ein.
- Frankfurt: In Frankfurt erzielte der christliche Klinikkonzern Agaplesion gegen die städtischen Defizitausgleiche für das Klinikum Frankfurt Höchst am 17. September einen Teilerfolg: Obwohl das Verwaltungsgericht Frankfurt die Zuschüsse durch den kommunalen Sicherstellungsauftrag für gedeckt hält, stellte es eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs fest. Das Urteil veranlasste die Kläger zur Berufung.
- Köln: In Köln haben sich zwölf freigemeinnützige Kliniken zusammengeschlossen und bereiten eine Klage gegen die Stadt vor. Obwohl die Häuser der Initiative fast die Hälfte der Betten stellen, erhalten städtische Kliniken wiederholt dreistellige Millionenbeträge, monieren die Initiatoren.
Die Vertreter der Verbände betonen, dass alle Plankrankenhäuser denselben Versorgungsauftrag erfüllen. Eine Bevorzugung öffentlicher Träger verzerre den Wettbewerb und gefährde die Trägervielfalt. Die Kläger berufen sich einerseits auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und andererseits auf die Berufsausübungsfreiheit. Agaplesion-Chef Markus Horneber bezeichnete die Subventionen durch Kommunen als „strukturierte Finanzierungssäule“, die – würde man sie auf alle Träger anwenden – für seinen Konzern zusätzlich 20.000 Euro pro Bett und Jahr bedeuten würde.
Ähnlich rechnet Christian Friese, Chef der DRK-Kliniken Berlin. Vivantes habe in den vergangenen sieben Jahren 1,7 Milliarden Euro an Subventionen erhalten. Würde das DRK-Haus in Berlin-Köpenick gleich bedacht worden sein, hätte es in den vergangenen sieben Jahren 128 Millionen Euro zusätzlich erhalten müssen. In Köln hatte man laut Cellitinnen-Chef Gunnar Schneider zunächst versucht, mit den städtischen Trägern ins Gespräch zu kommen. Die freigemeinnützigen Kliniken seien dabei auf Granit gestoßen und bereiten nun eine Klage vor.
Gerichte müssen „Abwägungsentscheidungen“ treffen
Am weitesten im juristischen Prozess ist Agaplesion in Frankfurt. Das Gericht habe angesichts der enormen Folgen eines Urteils „eine Abwägungsentscheidung“ getroffen, mutmaßte Agaplesion-Chef Horneber. Er betonte, dass es ihm unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung um die politische Diskussion gehe.
Juristin Bedau: Überall angreifen, wo es möglich ist“
Ähnliche Auseinandersetzungen gab es auch in den Zehnerjahren, als der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) den Landkreis Calw wegen Subventionen für sein Klinikum verklagte. Die Calw-Entscheidung fiel 2017 zugunsten der Kommunen aus. Der Bundesgerichtshof hatte in dritter Instanz zugunsten der Kommune entschieden. „Grundlage war das EU-Beihilferecht. Eine Subvention ist laut dem Urteil zulässig, wenn die Leistungen der Kliniken über die normalen Aufgaben hinausgehen“, erläuterte die auf der Pressekonferenz anwesende Anwältin Maren Bedau. „Im Kern geht es bei den Klageverfahren um die Frage, ob für alle Plankrankenhäuser tatsächlich die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten“, so Bedau. Da die Bewertung der Daseinsfürsorge schwierig sei, müsse man „überall dort angreifen, wo es möglich ist“, sagte Bedau. Deshalb beklagt Agaplesion seit Juli zusätzlich den sogenannten Betrauungsakt in Frankfurt. Das ist ein offizieller Bescheid, mit dem eine Kommune einem Krankenhaus den Auftrag erteilt, eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu erbringen. Darauf berufen sich die kommunalen Träger in der Regel bei ihren Subventionen.

