Die freigemeinnützigen Kliniken werfen der Stadt Köln finanzielle Ungleichbehandlung vor und lassen die Förderung der kommunalen Krankenhäuser rechtlich prüfen.
Die Kölner Initiative „Fair ist gesund“ lässt die städtische Finanzierung der kommunalen Kliniken rechtlich überprüfen. Das geht aus einer Mitteilung der beteiligten freigemeinnützigen Krankenhäuser hervor. Die 13 Einrichtungen kritisieren, dass sie im Gegensatz zu den städtischen Kliniken keine Zuschüsse aus dem Kölner Haushalt erhalten.
Stadt bezuschusst kommunale Kliniken mit hohen Summen
Nach Angaben der Initiative unterstützt die Stadt Köln ihre eigenen städtischen Kliniken seit Jahren mit Betriebs- und Investitionskostenzuschüssen sowie Darlehenserlassen im dreistelligen Millionenbereich. Grundlage dafür ist die Einordnung der städtischen Häuser als Erbringer von „Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI). Die freigemeinnützigen Krankenhäuser, die mit nach eigenen Angaben rund 10.000 Beschäftigten mehr als die Hälfte der stationären Versorgung in Köln sicherstellen, werden hingegen nicht als DAWI anerkannt. Die Häuser haben deshalb Widerspruch gegen den jüngsten Betrauungsakt von 2024 eingelegt.
Vorwurf der Ungleichbehandlung
Die Initiative sieht im Vorgehen der Stadt einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und die gesetzlich verankerte Trägerpluralität. Besonderheiten, die allein die städtischen Häuser erfüllten, gebe es nicht. „Wir richten uns nicht gegen die städtischen Kliniken, sondern wollen gemeinsam eine gerechte Krankenhausfinanzierung für Köln entwickeln“, sagte Gunnar Schneider, Vorstand der Stiftung der Cellitinnen.
Stephan Prinz, Vorstand der Josefs-Gesellschaft, betonte: „Alle Krankenhäuser stehen vor denselben wirtschaftlichen Herausforderungen. Die städtischen Kliniken verfügen aufgrund der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Köln jedoch über einen klaren wirtschaftlichen Vorteil“.
Juristische Schritte möglich
Die Initiative warnt vor langfristigen Folgen der unterschiedlichen Förderung. Die Ungleichbehandlung könne sich auf Personal, Patientinnen und Patienten sowie die Versorgung ganzer Stadtteile auswirken. Nach dem Widerspruch gegen den Betrauungsakt bleibt zunächst die Reaktion der Stadt Köln abzuwarten. Weitere rechtliche Schritte schließen die Krankenhausträger nicht aus.
fa
