Mit dem neuen Krankenhausplan werde die auf Bundesebene immer noch nicht abgeschlossene Krankenhausvergütungsreform antizipiert und in Teilen vorweggenommen. Es erfolgt insbesondere eine Umstellung in der Planungssystematik. Die bisherige Rahmenplanung nach Fachabteilungen wird ersetzt durch eine detaillierte Planung nach Leistungsgruppen, die je nach Komplexität und Erreichbarkeit einer von drei Planungsebenen zugeordnet werden: Grund- und Regelversorgung übernehmen Stadt- und Landkreise, komplexe Leistungen übernehmen die sechs Versorgungsregionen und hochkomplexe Leistungen bleiben in der Entscheidungskompetenz der Landesregierung.
Dies ermögliche eine bedarfsgerechtere Planung und fördere die Vernetzung von Klinikstandorten. Die geographische Aufteilung der Leistungsgruppen nach Spezialisierungsgrad soll sicherstellen, dass alle Bürger in vertretbarer Entfernung ein hochwertiges Versorgungsangebot erhalten.
Qualitätskriterien an Leistungserbringung geknüpft
Die Leistungsgruppen sind an bundesgesetzlich definierte Qualitätskriterien geknüpft. Je höher die Anforderungen an eine Leistungsgruppe sind, desto stärker sollen sie auf wenige, spezialisierte Krankenhäuser konzentriert werden, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. Die Leistungsgruppen der Grund- und Regelversorgung wie Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Geburten, Geriatrie sowie Basis-Intensivmedizin müssen hingegen auf der Planungsebene von Stadt- und Landkreis angeboten werden.
Bedarfsanalyse rückt in den Mittelpunkt
Der Bedarfsanalyse kommt im neuen Krankenhausplan eine besondere Bedeutung zu, denn der zukünftige Bedarf soll noch stärker als bisher in der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Dies ist erforderlich, da sich die zukünftigen Anforderungen an stationäre Krankenauskapazitäten ändern. „Haupttreiber dieser Veränderungen sind insbesondere der demographische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt sowie die fortschreitende Entwicklung stationäre Eingriffe ambulant zu erbringen“, so Minister Lucha.
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