Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich am 21. Februar 2024 mit fünf Gesetzen – eines davon ist das Krankenhaustransparenzgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) bemängelt, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form keine Transparenz bringe. Stattdessen stiege vor allem der bürokratische Aufwand, bei gleichzeitig wenig Nutzen für die Bürger. „Durch Zusammenlegung der existierenden und bewährten Portale würde dies verhindert und zugleich könnten die Bedenken der Länder zerstreut werden, die in dem Gesetz einen Eingriff des Bundes in die Länderkompetenzen sehen“, schlägt der Verband deshalb vor. Diesen Rat hat der BDPG in einem Impulspapier verarbeitet und beiden politischen Ebenen zukommen lassen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach macht die Umsetzung der weiteren Pläne für eine Krankenhausreform von der Zustimmung der Bundesländer zum Krankenhaustransparenzgesetz abhängig. Der BDPK kritisiert wie auch andere Krankenhausverbände, dass der aktuelle Stand der Reform die wirtschaftliche Notlage der bestehenden Krankenhäuser außer Acht lasse. Die außergewöhnlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre und rückläufige Patientenzahlen wurden nicht ausgeglichen. Es sei zu befürchten, dass Krankenhäuser, die für die Gesundheitsversorgung gebraucht werden, vom Markt verschwinden. Unabhängig von einer grundlegenden Reform ist es aus Sicht des BDPK deshalb dringend erforderlich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sofort zu stabilisieren. Es wären nur einfache Korrekturen der Vergütungssystematik vorzunehmen, die von den Krankenkassen finanziert und somit ohne Auswirkung auf den Bundeshaushalt wären.
Die große Krankenhausreform springe derweil viel zu kurz, moniert der Verband. Die Reform der Gesundheitsversorgung dürfe sich nicht auf den stationären Sektor beschränken. Dazu gehöre alles, was die Menschen in einer Region an haus- und fachärztlicher Versorgung brauchen, zum Beispiel innerhalb von 30 Minuten eine qualitätsgesicherte Versorgung von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Unfällen, internistischen Notfällen und intensivmedizinischer Behandlung.