Die privaten Krankenhäuser haben ihre Position in der Krankenhausreformdebatte in einem Eckpunktepapier untermauert. Darin spricht sich der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) für mehr ambulante Öffnung, Vernetzung und Spezialisierung aus. Zentral ist zudem die Forderung nach mehr Patienten- und Wettbewerbsorientierung.
Wesentlicher Reformansatz sollte demnach die ambulante Öffnung von Krankenhäusern und die Umwandlung nicht mehr bedarfsnotwendiger Krankenhäuser in ambulante Versorgungszentren sein. "So ließen sich notwendige Strukturbereinigungen anschieben und die Krankenhausplanung würde leistungsorientiert und nach Qualitätskriterien ausgerichtet", heißt es in einer Mitteilung. Nachrangige Aspekte wie Größe, Sektorenzugehörigkeit oder Trägerschaft würden dadurch richtigerweise in den Hintergrund treten.
Bei den geplanten Versorgungsstufen sollten zudem auch Spezialkliniken einbezogen werden. Ohne deren Expertise würde sich die Versorgung der Patienten deutlich verschlechtern, so der Verband. "Deshalb wäre es nicht nachvollziehbar, wenn gerade die Kliniken, die sich der von Medizin, Gesundheitspolitik und Ökonomie immer wieder geforderten Spezialisierung gestellt haben, im zukünftigen Versorgungssystem nicht mehr berücksichtigt werden würden." Der BDPK verweist auch auf repräsentative Umfragen, wonach für Patienten die Spezialisierung einer Klinik das maßgebende Entscheidungskriterium ist. Über telemedizische Anbindung könnte die Expertise der Spezialkliniken besser in anderen Häusern genutzt werden.
Das DRG-System sollte zwar weiterentwickelt, aber beibehalten werden. Gleiche Leistungen sollten in gleicher Höhe honoriert werden, unabhängig davon, in welcher Versorgungsstufe sie erbracht werden. Die von der Ampel-Koalition geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung sollte zudem nur eng begrenzt ausprobiert werden, beispielsweise für die Notaufnahme und die Geburtshilfe. Sie sollte nur dem Zweck dienen, "Leistungseinheiten von Krankenhäusern finanziell abzusichern, ohne dass die Krankenhäuser gezwungen sind, zur Refinanzierung dieser Einheiten Patienten stationär aufnehmen zu müssen". Um hingegen bedarfsnotwendige Krankenhäuser in Gänze zu erhalten, müsse dies durch umfassende Sicherstellungszuschläge nach bundeseinheitlichen Kriterien erfolgen.