Gesetzesentwurf

BMG startet Ressortabstimmung der Notfallreform

  • Notfallversorgung
BMG startet Ressortabstimmung der Notfallreform
Die Finanzierung der Rettungsfahrten wird – wie erwartet – umgestellt: Bislang hat die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Notfallrettung indirekt als Fahrkostenersatz finanziert. Künftig würde sie als Sachleistung der GKV verankert werden. © GettyImages/ Teka77

Wie aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu hören ist, hat die Ressortabstimmung für den Reformentwurf der ambulanten Notfallversorgung begonnen. Ein Kabinettsbeschluss könnte in diesem Monat kommen, danach würde der parlamentarische Prozess für das Gesetz starten.

Der Entwurf baut auf der Gesetzesinitiative der Vorgängerregierung auf. Demnach soll es eine einheitliche Notfallrufnummer (116117) geben und eine Akutleitstelle die Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) übernehmen. Die Akutleitstelle soll wiederum eng mit der Rettungsleitstelle vernetzt werden. Absprachen sollen regeln, wer welche Fälle übernimmt. In ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen. Wesentliches Element der Zentren ist die Ersteinschätzungsstelle, die Hilfesuchende zuweist. Perspektivisch soll dies über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschehen. Auch Notfallzentren für Kinder (KINZ) sind geplant. 

Neue Finanzierung des Rettungsdiensts

Die Rettungsleitstellen sollen bereits am Telefon zur Reanimation angeleitet können. Außerdem sollen Rettungsleistellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt werden. Damit könnten freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand alarmiert werden.

Die Finanzierung der Rettungsfahrten wird – wie erwartet – umgestellt: Bislang hat die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Notfallrettung indirekt als Fahrkostenersatz finanziert. Künftig würde sie als Sachleistung der GKV verankert werden. Die Versorgung vor Ort und die Fahrt sind so Teil der Krankenbehandlung. Länder blieben für die regionale Planung zuständig, während Kassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen sollen. 

Änderungen im Vergleich zum Entwurf der Ampel

Für die Errichtung von INZ schließen die KBV, die DKG und der GKV-SV auf Bundesebene Rahmenvereinbarungen, von den vor Ort in Einzelfällen aber auch abgewichen werden darf. Außerdem dürfen INZ-Betreiber auch ohne Notdienstpraxis existieren, wenn die ambulante Versorgung durch MVZ oder Vertragsärzte abgesichert ist. Eine strukturierte Ersteinschätzung muss derweil in allen Kliniken – auch denen ohne INZ – garantiert sein. 

Der Bund will ein digitales Informationssystem schaffen, das die Kapazitäten der ansteuerbaren Krankenhäuser darstellt. Dieses System soll für Leistungserbringer der Notfallrettung verpflichtend sein, heißt es aus Ministeriumskreisen. 

Außerdem soll die Notfallreform mit 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur angeschoben werden.

Autor

 Jens Mau

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