Ab 2021 sollen die Pflegepersonaluntergrenzen auf die Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie, die Pädiatrie und die pädiatrische Intensivmedizin ausgedehnt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung hervor, der BibliomedManager vorliegt. Die bisherigen pflegesensitiven Bereiche der Geriatrie, der Unfallchirurgie, der Kardiologie, der Herzchirurgie, der Neurologie, der neurologischen Schlaganfalleinheit und der neurologischen Frührehabilitation sollen demnach „weiterentwickelt“ werden.
Eigentlich hätten sich GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine entsprechende Regelung einigen sollen, da die Verhandlungen aber geplatzt sind, greift das BMG nun zur Ersatzvornahme. Die DKG hatte sich aus Protest gegen die Untergrenzen formal aus dem Prozess verabschiedet. Die nun vorgesehenen Regelungen bezeichnet die DKG in einer Pressemitteilung als „in dieser Phase absolut unverständlich“ und einen „absoluten Widerspruch zur Pandemie-Lage“. Das werde die Flexibilität der Krankenhäuser erheblich beschränken“, so Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Bis zum 7. Oktober haben die Verbände Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Für jeden betroffenen Bereich wird das Verhältnis von Patienten zu Pflegekräften differenziert nach Schichten sowie unter Vorgabe des Verhältnisses zwischen examinierten Pflegekräften und Pflegehilfskräften vorgeschrieben.
Konkret plant das BMG folgende Vorgaben:
Intensivmedizin bis zum 31. Dezember 2020:
in der Tagschicht: 2,5 zu 1,
in der Nachtschicht: 3,5 zu 1,
Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 2 zu 1,
in der Nachtschicht: 3 zu 1,
Geriatrie:
in der Tagschicht: 10 zu 1,
in der Nachtschicht: 20 zu 1,
Allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 10 zu 1,
in der Nachtschicht: 20 zu 1,
Innere Medizin und Kardiologie ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 10 zu 1,
in der Nachtschicht: 22 zu 1,
Herzchirurgie ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 7 zu 1,
in der Nachtschicht: 15 zu 1,
Neurologie ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 10 zu 1,
in der Nachtschicht: 20 zu 1,
Neurologie Schlaganfalleinheit ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 3 zu 1,
in der Nachtschicht: 5 zu 1,
Neurologische Frührehabilitation ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 5 zu 1,
in der Nachtschicht: 12 zu 1,
Pädiatrie ab dem 1. Januar 2021:
in der Tagschicht: 5 zu 1,
in der Nachtschicht: 9 zu 1.
Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen „bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen“ oder bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemien oder
bei Großschadensereignissen, nicht eingehalten werden.