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Bundesrat gibt grünes Licht für Krankenhauszukunftsgesetz

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Bundesrat gibt grünes Licht für Krankenhauszukunftsgesetz
© GettyImages/Natali_Mis

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für Spahns Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gegeben, nachdem das Gesetz am 18. September im Bundestag beschlossen wurde. 

Ziel des mit dem Krankenhauszukunftsgesetzes beschlossenen Investitionsprogramms ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen moderne Notfallkapazitäten sowie eine bessere digitale Infrastruktur. Ebenso sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens unterstützt werden.

Drei Milliarden Euro werden für das Programm aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Darauf hatten sich die Regierungsfraktionen am 3. Juni verständigt. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Das Kabinett hatte dazu am 2. September das Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg gebracht.

Sonderleistungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern

Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht außerdem vor, dass auch Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken, die durch die Versorgung von Covid-19-Patienten besonders belastet waren, einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten. Dazu werden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Zudem regelt das Gesetz die Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden sind und bislang nicht anderweitig ausgeglichen worden sind. Außerdem sollen Regelungen im Bereich Pflege verlängert werden, die etwa finanzielle Einbußen von Pflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie auffangen.

Gesetzt bedrohe Universitätsklinika 

Kritik gibt es etwa seitens des Niedersächsischens Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. „Das Krankenhauszukunftsgesetz in seiner jetzigen Fassung hat das Potenzial, die Finanzlage der Universitätskliniken zu gefährden“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. Bleibe das Gesetz unverändert, drohen den Kliniken ab 2025 zweiprozentige Abschläge auf alle Krankenhausrechnungen im stationären Bereich. Dies tritt ein, sofern sie bis dahin nicht die im Gesetz formulierten Kriterien für eine digitale Infrastruktur erfüllen. "Klar ist, auch die Universitätskliniken müssen weiter Fortschritte bei der Digitalisierung machen. Der Blick muss aber dem Machbaren und dem Wünschenswerten gelten. Wir brauchen Anreize, keine Strafen.“

Um finanzielle Risiken und Liquiditätsengpässe für die Universitätskliniken und Maximalversorger zu vermeiden, haben die Länder in ihrem Beschluss daneben auf die Verlängerung der Geltungsdauer der gegenwärtigen Ausgleichsregelung vom 30. September 2020 hingewirkt. Diese soll möglichst bis zum Inkrafttreten einer Einigung über den Ausgleichssatz verlängert werden, mindestens aber bis zum 31. März 2021, heißt es weiter in der Mitteilung.

Autor

 Christina Spies

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