Der Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Reform technischer Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz). Das Gesetz reformiert die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). „In der Corona-Krise wird die Bedeutung der Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung auf der Intensivstation besonders deutlich“, schreibt das Gesundheitsministerium. Im Gesetz ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag und die Ausbildungsvergütung geregelt. Außerdem enthält es das Verbot, für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben. Das MTA-Reformgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah abgeschlossen werden und das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Regelungen im Überblick:
Die bisherige Berufsbezeichnung wird zukünftig ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin).
Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen wird weiter spezifiziert. Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet. Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen. Schulgeld darf für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
Außerdem wird das Notfallsanitätergesetz angepasst, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.
Um leichter und schneller ärztliches Personal dafür zu gewinnen, sich bei der Corona-Bekämpfung in einem Impf- oder Testzentrum zu engagieren, wird für das Jahr 2021 eine befristete sozialversicherungsrechtliche Ausnahme geregelt.