Der Bundestag hat den Haushalt 2025 und ein Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Darin sind auch die vier Milliarden Euro „Sofort-Transformationskosten“ für Kliniken enthalten. Das Geld soll den Krankenhäusern ab November durch einen Rechnungszuschlag von 3,25 Prozent zugewiesen werden. Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sieht der Bund ergänzende Zuschüsse an den Gesundheitsfonds vor.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Entscheidung und erklärte, das Geld werde zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser beitragen. „Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem folgenden Inflationssprung haben die Krankenhäuser ein riesiges Defizit von fast 15 Milliarden Euro angehäuft. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hat viele Kliniken in die Insolvenz getrieben“, so Gaß. Zugleich habe die Bundesregierung es aber bisher versäumt, eine langfristige Verbesserung der Finanzierung sicherzustellen. Gaß fordert ein „einen wirklichen Befreiungsschlag bei Regulierung und Bürokratie, um die Kosten wirksam zu senken“.
Deutlich kritischer äußert sich unterdessen die Opposition. Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta bezeichne die Nutzung der Mittel aus den Sondervermögen als Zweckentfremdung, die vor allem kleinen Kliniken schade und die Kosten der Krankenkassen weiter in die Höhe treibe. Belohnt würden die Krankenhäuser, die ihre Fallzahlen am schnellsten steigern.
mau