Das digitale Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Baden-Württemberg gestartet, wie das Sozial- und Gesundheitsministerium des Landes mitteilt. Einrichtungen und Unternehmen können darüber seit 16. März die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das für sie zuständige Gesundheitsamt übermitteln.
„Nach ausgiebigen Tests im Vorfeld unter Beteiligung von Gesundheitsämtern, IT-Abteilungen sowie betroffenen Einrichtungen hatte unser digitales Meldeportal jetzt einen guten Start. Größere Probleme wurden uns jedenfalls nicht gemeldet. Darüber freue ich mich sehr. Auf die Nutzung von Stift und Zettel sollten wir nun also getrost verzichten können“, sagt der Amtschef für Pandemiebewältigung des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Wir werden die Situation aber die nächsten Tage über weiter genau verfolgen. Sollten gehäuft technische Probleme auftreten, werden wir nicht zögern nachzubessern.“
Das Meldeportal stellt eine datensichere Verbindung für die Meldung der hochsensiblen personenbezogenen Daten zwischen den Einrichtungen und dem jeweiligen Gesundheitsamt her, die auch den hohen Datenschutzanforderungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) genügt. Das Portal dient nicht der Erstellung einer zentralen Statistik, die Daten dürfen auch nicht gespeichert werden. „Das Sozialministerium wird sich nach der Startphase der Anwendung sehr zeitnah mit den Gesundheitsämtern austauschen, um einen fundierten Überblick über die Rückmeldungen auf der lokalen Ebene zu erhalten“, kündigt Lahl an.
Seit 16. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen, die bis dahin keinen ausreichenden Nachweis zum Impf- oder Genesenen-Status vorgelegt hatten oder auch nicht über ein ärztliches Attest verfügen, nach welchem sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, müssen danach von ihrem Arbeitgeber dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden.