Der Referentenentwurf für Jens Spahns drittes Digitalisierungsgesetz liegt inzwischen vor. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) soll unter anderem die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Telematikinfrastruktur (TI) bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden, zitiert das Ärzteblatt aus dem nun vorliegenden Referentenentwurf. Das soll die Leistungserbringer um 815 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Unter anderem sollen zudem Heil- und Hilfsmittelerbringer, Erbringer von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Die TI soll um Videokommunikationsdienste und einen Messagingdienst erweitert werden. Wie bereits vor einigen Wochen bekannt geworden ist, sollen auch digitale Pflegeanwendungen verschreibungsfähig werden.
BibliomedManager
DVPMG
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche