Die DKG begrüßt die Vorschläge der Ampel-Koalition zur Entlastung der Kliniken und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – äußert aber auch deutliche Kritik. Es sei ein „Gesetzentwurf mit Licht und Schatten“, schreibt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Mitteilung. Vor allem bei der Impflicht sieht die DKG Nachbesserungsbedarf. „Wir brauchen die Einbeziehung auch der ambulanten Pflegedienste nach SGB V, um die Patienten zu schützen und zugleich Abwanderungen Ungeimpfter in diesen Bereich zu verhindern. Zudem bedarf es arbeitsrechtlicher Klarheit über Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Impfung“, stellt DKG-Chef Gerald Gaß klar.
Zu enger Zeitraum der Ausgleichszahlungen
Die Wiedereinführung von Ausgleichszahlungen begrüßt die DKG. „Damit wird eine Regelung wieder aufgenommen, die sich bis zum Juli 2020 bereits bewährt hat“, so Gaß. Es sei allerdings nicht nachvollziehbar, dass die Ausgleichszahlungen, die die Liquidität der Krankenhäuser sichern sollen, nur für somatische Kliniken und dann auch noch für einen extrem begrenzten Zeitraum vorgesehen sind. „Die Gelder müssen rückwirkend spätestens ab dem 1. November 2021 ausgezahlt werden. Die Pandemie wird nicht an Silvester zu Ende sein. Die vorgesehene Befristung zum Jahresende bildet deshalb die reale Lage nicht ab“, sagt Gaß. Dass nur somatische Kliniken mit Notfallstufe die Ausgleichszahlungen erhalten, basiere auf der falschen Annahme, dass nur diese Krankenhäuser durch Corona belastet wären. Allerdings verzeichnen auch die Psychiatrien und andere Fachkliniken deutliche Fall- und damit Erlösrückgänge, so Gaß.
Erlösausgleich und Pflegebudget
Weiterhin fordert die Kliniklobby, dass die Politik den Ganzjahreserlösausgleich 2021 nachbessert. „Die Regelung stammt aus dem April 2021. Damals war nicht absehbar, dass sich die Corona-Pandemie im Herbst und Winter 2021 im Vergleich zum Vorjahr sogar verschärfen würde. Zudem benötigen die Krankenhäuser eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes. Die starre Haltung der Krankenkassen hat dazu geführt, dass bislang kaum die Hälfte der Krankenhäuser ein Pflegebudget für 2020 vereinbaren konnte, für 2021 gibt es sogar nur vereinzelte Budgets. In der Folge können viele Krankenhäuser ihre tatsächlichen Pflegekosten einschließlich der Lohnentwicklung nicht vollständig refinanzieren. Der Pflegeentgeltwert muss deshalb umgehend erhöht werden“, so Gaß.