Die Konkretisierung der Abgrenzungsvereinbarung für das Pflegebudget hatte innerhalb der DKG hohe Wellen geschlagen. Nun gibt es eine Einigung.
Die Krankenkassen hatten die von den Fachabteilungen ausgearbeitete Konkretisierung bereits Ende März abgesegnet – in der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gab es noch Gesprächsbedarf über die Einordnung der "Notfallsanitäter". In der jetzt vom DKG-Vorstand abgesegneten Vereinbarung werden die Notfallsanitäter vollständig im Pflegebudget berücksichtigt. Klargestellt wurde auch, wer die Bezeichnung Notfallsanitäter tragen darf: Es handelt sich um dreijährig ausgebildete Rettungskräfte. Die Vorgängerausbildung der Notfallsanitäter wird ebenfalls als pflegebudgetrelevante Berufsgruppe anerkannt. Bei dieser Vorgängerausbildung handelt es sich laut Notfallsanitätergesetz um die "Rettungsassistenten".
Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter
Interpretationsspielraum gab es bei der Einordnung weiterer Rettungskräfte: Solche mit einer Ausbildungsdauer unter einem Jahr (zum Beispiel "Rettungssanitäter") werden den „sonstigen Berufen“ zugeordnet und sind nur begrenzt berücksichtigungsfähig, wie die Vereinbarung klarstellt. Darauf hatten die Krankenkassen von Anfang an gepocht.
Bezugsgröße 2018 bleibt
Bereits mit einer früheren Konkretisierung aus dem vergangenen Jahr wurde klargestellt, dass eine Klinik "Sonstige Berufe“ und Mitarbeiter „ohne Berufsabschluss“ nur in dem Maße ins Pflegebudget rechnen darf, in dem diese Kräfte bereits 2018 (das Jahr der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten) im Pflegedienst tätig waren.
Excel-Datei zum Download
Der Beschluss der DKG vom gestrigen Donnerstag soll Klarheit für die anstehenden Budgetverhandlungen schaffen. Eine Excel-Datei der Anlage ist hier abrufbar.