Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung des OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) Version 2023 veröffentlicht. Insgesamt 203 Vorschläge sind in die Version eingeflossen, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie von weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, heißt es in einer Mitteilung. Operationen und Prozeduren müssen demnach im ambulanten und stationären Bereich anhand eines Systematischen Verzeichnisses des OPS verschlüsselt werden. Ein alphabetisches Verzeichnis soll die Suche nach den Kodes erleichtern. Der OPS bildet gemeinsam mit der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.
Änderungen der OPS, Version 2023:
- Anpassung des Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials an die B-BEP-Abschlagsvereinbarung
- Einführung von spezifischen Kodes für die Adipositaschirurgie
- Weitere Präzisierung der Kodes für die Chemotherapie
- Überarbeitung der Einstiegskriterien der Kodes für die prolongierte Beatmungsentwöhnung
- Einführung neuer Kodes für die Multimodale Komplexbehandlung bei Patienten mit angeborener Stoffwechselerkrankung oder schwerer Mangelernährung
- Anpassung des OPS an das Pflegeberufegesetz durch Ergänzung der neuen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann bei mehreren Kodes in Kapitel 8 und 9
- Anpassung der Berufsgruppenbezeichnung der Psychotherapeuten oder Psychologen in Kapitel 9 an die PPP-RL und das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)