Bitmarck startet Verfahren

Zugang zur elektronischen Patientenakte soll einfacher werden

  • Innovation
Zugang zur elektronischen Patientenakte soll einfacher werden
Der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) soll ab dem 25. März deutlich unkomplizierter werden - Grundlage dafür das neue Identifizierungsverfahren ePass. © iStock.com/StockFinland

Der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) soll ab dem 25. März deutlich unkomplizierter werden. 

Wie Bitmarck mitteilt, ist Grundlage dafür das neue Identifizierungsverfahren ePass. Es nutzt die auf dem Ausweis-Chip gespeicherten NFC-Daten und gleicht sie mit biometrischen Aufnahmen ab. Versicherte benötigen weder eine PIN für Gesundheitskarte oder Personalausweis noch den Besuch einer Geschäftsstelle. Stattdessen genügt ein Personalausweis oder Reisepass mit ePass-Funktion.

Diese Funktion ist bei allen deutschen Personalausweisen seit August 2021 und bei Reisepässen seit 2005 vorhanden. Auch Ausweise aus dem Ausland lassen sich nutzen.

Bitmarck will das Verfahren ab Ende März anbieten. Rund 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen können ePass damit kurzfristig einführen. 

Bitmarck-Geschäftsführer Andreas Strausfeld erwartet einen spürbaren Effekt auf die Nutzung der ePA. „Bislang ist der Zugang zur ePA für viele allerdings zu kompliziert“, sagte er. „Das ändert sich jetzt: Mit ePass können wir das erste rein digitale Identifizierungsverfahren anbieten.“ Er forderte zugleich verstärkte Informationsbemühungen: „Die ePA muss auch bekannter werden – hier ist das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, eine nachhaltig wirksame Aufklärungskampagne anzuschieben.“

Weitere digitale Funktionen für die ePA in Planung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich die Weiterentwicklung der ePA auf die Fahne geschrieben. Sie will digitale Innovationen im Versorgungsalltag stärken und Gesundheitsdaten gezielter für die Versorgungssteuerung nutzen, wie sie Anfang des Jahres bei einer Vorstellung der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege sagte. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll dabei eine zentrale Rolle spielen.

Warken betonte, sie werde „so weiterentwickelt, dass sie für alle Versicherten den einfachsten Einstieg in das Gesundheitssystem bedeutet“. Die Strategie umfasst die Bereiche personenzentrierte Versorgungsprozesse, hochwertige Daten für Forschung und Steuerung sowie nutzenorientierte Anwendungen. Künftig soll die ePA weitere digitale Funktionen wie Ersteinschätzung, Terminvermittlung und E‑Überweisung einbinden. Der Zugang wird vereinfacht, zudem soll noch in diesem Jahr der digital unterstützte Medikationsprozess starten. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Zahl der ePA‑Nutzerinnen und -Nutzer von derzeit rund vier Millionen bis 2030 auf etwa 20 Millionen steigt.

Zweistufiger Ablauf und rechtliche Grundlage

Das Verfahren besteht aus zwei Schritten. Zunächst liest ein NFC-fähiges Smartphone den Ausweis-Chip aus. Anschließend müssen Versicherte den Ausweis fotografieren und ein kurzes Selfie-Video aufnehmen. Ein biometrischer Abgleich stellt die Identität sicher. Die Nutzung der Chip-Daten unterscheidet ePass vom zuvor genutzten Video-Ident-Verfahren, das aus Sicherheitsgründen gestoppt wurde.

Die rechtliche Grundlage für das Verfahren entstand durch das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Es gilt seit dem 1. Januar 2026. Die Digitalagentur gematik hatte ePass bereits im November 2025 zugelassen.

cs


Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das Gesundheitswesen modernisieren. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Kliniken und Apotheken zur Nutzung verpflichtet. Wie gut funktioniert das in der Realität? Ein Blick ins Albertinen Krankenhaus zeigt Chancen, Herausforderungen und konkrete Auswirkungen auf den Klinikalltag. Hören Sie gleich rein in unseren Podcast! 

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