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G-BA beschließt Sicherstellungszuschlag für Kindermedizin

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G-BA beschließt Sicherstellungszuschlag für Kindermedizin
© Gettyimages/FatCamera

Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in strukturschwachen Regionen können künftig einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich darauf verständigt, dass künftig auch Fachabteilungen für Kinder-​ und Jugendmedizin zum Basisangebot gehören, die Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen. Deswegen hat er den Umfang der Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser der Grund-​ und Regelversorgung erweitert. 

Wie der G-BA mitteilt, müssen die Krankenhäuser ein Defizit nachweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um die Zuschläge mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Insgesamt können in dünn besiedelten Gebieten so bis zu 59 Standorte im Falle eines Defizits des Krankenhauses unterstützt werden. Zusätzlich erhalten auf der Basis der vom G-BA beschlossenen Kriterien für Sicherstellungszuschläge künftig einschließlich der Kinder-​ und Jugendmedizin 140 Krankenhäuser in dünn besiedelten Gebieten unabhängig von einem Defizit zudem noch eine pauschale Förderung von jährlich je nach Anzahl der bedarfsnotwendigen Abteilungen zwischen 400.000 bis 800.000 Euro. Die Zuzahlungen können „zeitnah“ vereinbart werden, heißt es weiter in der Mitteilung.

Die Änderungen treten nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Autor

 Christina Spies

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