Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen aufgenommen. Er wird in den kommenden Monaten untersuchen, ob es bei diesen Eingriffen einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsroutine und der Qualität der Behandlungsergebnisse gibt. Besteht ein solcher Zusammenhang, wird der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Arzt festlegen. Mit einem Abschluss der Beratungen ist Ende 2023 zu rechnen.
Darmkrebs gehört in Deutschland zu den häufig auftretenden Tumorerkrankungen. Meist ist der Dickdarm (Kolon) oder der Mastdarm (Rektum) betroffen. Das Krebsregister verzeichnete im Jahr 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 Neuerkrankungen bei Männern. Wird Darmkrebs diagnostiziert, wird meist versucht, ihn durch eine Operation möglichst vollständig zu entfernen. Gelingt dies, sind die Heilungschancen günstig. Dennoch kann es bei der Operation zu Komplikationen kommen. So ist es beispielsweise für die Lebensqualität der Betroffenen wichtig, bei der Operation angrenzende Nerven zu schonen, da deren Verletzung die Blasen- und Sexualfunktionen beeinträchtigen könnte.
So geht der G-BA vor
Entscheidungsbasis für den G-BA sind aussagekräftige Studien. Im ersten Schritt hat er deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, mit Hilfe von Studien den aktuellen Wissensstand zum Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und dem Behandlungsergebnis systematisch auszuwerten. Den Ergebnisbericht des IQWiG erwartet der G-BA bis Ende Februar 2023.
Bisher hat der G-BA für zehn Eingriffe Mindestmengen festgelegt.
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