Die Gesundheitsminister der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach drei Beschlüsse mit dem Ziel gefasst, den Flüchtlingen aus der Ukraine schnell eine berufliche Perspektive zu bieten.
- Die Länder werden im Rahmen des geltenden Rechts geflüchteten Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine zügig die Berufserlaubnis erteilen. Unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Hierfür prüft der Bund notwendige rechtliche Änderung der Approbationsordnung für Ärzte beziehungsweise der Bundesärzteordnung.
- Für die Berufsgruppe der ukrainischen Pflegefachkräfte sollen Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bereits nach geltender Rechtslage können ukrainische Pflegekräfte auch ohne Anerkennung oder beschränkte Tätigkeitserlaubnis entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten die Durchführung von Pflege- und Betreuungstätigkeiten über-nehmen, soweit es sich nicht um die in § 4 Pflegeberufegesetz abschließend festgelegten Vorbehaltstätigkeiten handelt.
- Bund und Länder werden dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen. Sie bitten die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe der Kultusministerkonferenz den Ländern zeitnah Informationen für den Verwaltungsvollzug bezüglich der Berufsanerkennung ukrainischer ärztlicher Abschlüsse sowie für die Fortsetzung von in der Ukraine begonnenen ärztlichen Ausbildungen zur Verfügung stellen.