Der Arbeitsentwurf des BMG für die Reform der Pflegeversicherung wird vom Bundesverband Geriatrie nachdrücklich unterstützt. In dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist vorgesehen, dass die Pflegekassen zukünftig den Krankenkassen für Versicherte, die 70 Jahre oder älter sind, die Hälfte der Aufwendungen für Leistungen einer geriatrischen Reha erstatten. „Da geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen eine wesentliche Rolle spielen können, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu vermindern, bewerten wir diese Regelung als überaus sinnvoll und sachgerecht“, sagt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie.
Der Arbeitsentwurf ist die Grundlage für die Pflegereform, die noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Ihr Ziel: Die Strukturen in der Pflege anzupassen, um die Situation der Pflege insgesamt zu verbessern. In diesem Zusammenhang auch die Vorteile der geriatrischen Rehabilitation zu nutzen, sei eine Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Reform, so der Verband. „Die Kosten einer geriatrischen Rehabilitation spielen sich nach etwa einem halben Jahr wieder ein. Dies haben Berechnungen im Weißbuch Geriatrie deutlich belegt“, so van den Heuvel.