Dies sind zwei wesentliche Botschaften des Bundesverbandes Geriatrie in seinem überarbeiteten Geriatriekonzept. "Mit den aktuellen Ergänzungen tragen die rund 400 im Bundesverband Geriatrie zusammengeschlossenen Kliniken und Reha-Einrichtungen den weitreichenden Veränderungen der Krankenhausreform sowie der neuen Reha-Rahmenempfehlung Rechnung", sagte Geschäftsführer Dirk van den Heuvel.
Behandlungsspektrum der Geriatrie vollumfänglich abbilden
Ziel des Geriatriekonzeptes sei es auch weiterhin, die geriatriespezifische Versorgung von betagten und hochbetagten Menschen entsprechend den individuellen Versorgungsbedarfen sowohl stationär als auch nicht-vollstationär flächendeckend in Deutschland zu sichern und weiter zu verbessern. Im Konzept sei deshalb die Einführung einer weiteren allgemeinen geriatriespezifischen Leistungsgruppe „Akutgeriatrische Komplexitätsmedizin“ neben der speziellen Leistungsgruppe „Geriatrische Frührehabilitation“ beschrieben. "Nur durch eine solche Erweiterung kann das gesamte Spektrum der heute etablierten umfassenden geriatriespezifischen Versorgung in den Krankenhäusern mit einer Geriatrie sowie den geriatrischen Fachkliniken auch zukünftig erreicht und gesichert werden", so van den Heuvel.
Geriatrische Versorgung nicht aushöhlen
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Einrichtungen auf der Versorgungsstufe Level 1i. Hier soll laut § 115g SGB V die Geriatrie einen wichtigen Beitrag leisten. Der Bundesverband Geriatrie stellt klar, dass die Versorgung auf diesem Level im Bereich der Geriatrie nicht zu einer Krankenhausversorgung zweiter Klasse führen dürfe.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn es zu einem strukturellen oder fachlich-qualitativen „Downsizing“ des multiprofessionellen Behandlungsteams kommen würde. Das bedeutet, dass ein Verzicht auf Teile des multiprofessionellen Behandlungsteams – der zentralen Basis der Geriatrie – ebenso ausgeschlossen ist wie Abstriche bei den fachlichen Qualifikationen einzelner beteiligter Professionen.
Levelübergreifende Versorgungsstandards
Die Versorgungsstufe Level 1i ist in ihrer Art ein völlig neuer Ansatz. In § 115g SGB V nennt der Gesetzgeber explizit die akutstationäre geriatrische Krankenhausbehandlung im Kontext dieser Einrichtungen. Aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie ist dies sinnvoll, sofern bei der Festlegung der Qualitätsanforderungen sichergestellt ist, dass auch Kliniken für Geriatrie auf der Versorgungsstufe Level 1i die gleichen strukturellen Mindestanforderungen erfüllen, wie sie gemäß § 135e SGB V für die Leistungsgruppe Geriatrie definiert sind. Nur so könne gewährleistet werden, dass das akutgeriatrische Leistungsspektrum unabhängig vom Ort der Versorgung unter Einhaltung der gleichen Strukturqualität erbracht wird.
Qualitätsanforderungen sicherstellen
Sollte diese Grundvoraussetzung bei der weiteren versorgungspolitischen Ausgestaltung des Versorgungslevels 1i – insbesondere durch den GKV-Spitzenverband und die DKG – nicht berücksichtigt werden, lehnt der Bundesverband Geriatrie die Einbindung der Geriatrie auf diesem Versorgungslevel ab. "Eine solcherart entkernte ‚Pseudo-Geriatrie‘ nutzt weder dem Gesundheitssystem noch den Patientinnen und Patienten", so der Geschäftsführer.
res