Infektionsschutzgesetz

Gesundheitsausschuss billigt Triage-Regelung

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Gesundheitsausschuss billigt Triage-Regelung
© Getty Images/winyuu

Der Gesundheitsausschuss hat die geplante Triage-Regelung gebilligt. Für die Vorlage der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) votierten am heutigen Mittwoch im Ausschuss die Koalitionsfraktionen. Die Opposition lehnte den in den Beratungen noch veränderten Gesetzentwurf ab. Die Novelle soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die sogenannte Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren.

In der Vorlage heißt es, der Gesetzentwurf diene dazu, das Risiko einer Benachteiligung insbesondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu reduzieren. Demnach darf die Zuteilungsentscheidung nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden.

Mit der Neuregelung werde klargestellt, dass bei der Zuteilungsentscheidung niemand benachteiligt werden dürfe, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Der Entwurf enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung.

Der Ausschuss beschloss in den Beratungen drei Änderungsanträge: 

1. Es wird konkretisiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus nicht ausreichend vorhanden sind.

2. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.

3. Zudem ist eine Evaluation der Neuregelung geplant.

Mediziner, Juristen und Medizinethiker kritisieren Ausschluss der Ex-Post-Triage

Mediziner, Juristen und Medizinethiker übten am neuen, überarbeiteten Gesetzentwurf zur Triage massive Kritik. Anstoß nehmen sie am Ausschluss der Ex-Post-Triage. "Die nun im Gesetz verankerte Regelung, wonach eine einmal begonnene, lebenserhaltende intensivmedizinische Therapie auch bei sich im Verlauf deutlich verschlechternder Überlebenswahrscheinlichkeit der Patienten nicht infrage gestellt werden darf, basiert auf zwei falschen Annahmen", sagt Prof. Dr. Bernhard Zwißler, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Direktor der Klinik für Anaesthesiologie LMU Klinikum der Universität München. Lesen Sie das ganze Interview in der Oktober-Ausgabe von f&w hier.  

Autor

 Christina Spies

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