Der Bundestag hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Kurz zuvor hatten die Koalitionsparteien noch 17 Änderungen eingebracht. Für Kliniken sind die Änderungen überwiegend positiv.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll das Krankenkassendefizit von 17 Milliarden Euro im kommenden Jahr (2023) ausgleichen. Die Krankenhäuser sind vor allem durch eine Straffung des Pflegebudgets betroffen. Laut ursprünglichem Entwurf sollten Kliniken ab 2024 keine „Sonstigen Berufe“ mehr ins Pflegebudget rechnen dürfen.
Sonstige Berufe bis einschließlich 2024 abrechenbar
Im nun beschlossenen Gesetzestext heißt es, dass übergangsweise für die Jahre 2023 und 2024 die vereinbarte Anzahl der Vollkräfte ohne pflegerische Qualifikation als nachgewiesen gelten. Dafür reicht es, wenn der Wirtschaftsprüfer die Anzahl dieser 2018 dokumentierten Vollkräfte für 2023 und 2024 bestätigt. Damit ist die ursprünglich für 2024 angekündigte Ausgliederung der "sonstigen Berufe" aus dem Pflegebudget de facto um ein Jahr auf 2025 verschoben worden. Hintergrund für diese Verschiebung sind rein kalkulatorische Fragen. 2025 ist mit der endgültigen Ausgliederung der "Sonstigen Berufe" zu rechnen. Sie werden dann mit dem Fallpauschalenkatalog vergütet.
Pflegeentlastende Maßnahmen bleiben bei vier Prozent
Auch bei den pflegeentlastenden Maßnahmen hat sich für die Kliniken durch die Änderungen etwas zum Guten gewendet: Der Gesetzgeber vereinfacht die Abrechnung pflegeentlastender Maßnahmen. Der Nachweis einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung und entsprechender Rechnungen soll künftig ausreichen. Außerdem können Kliniken weiterhin bis zu vier Prozent des Pflegebudgets als pflegeentlastende Maßnahmen vereinbaren. Die ursprünglich anvisierte Kürzung des Anteils pflegeentlastender Maßnahmen von vier auf zwei Prozent ist vom Tisch.
Testate allein reichen nicht aus
Außerdem stellt der Gesetzgeber klar, dass eine Bestätigung des Jahresabschlussprüfers nicht die Vorlage von Verhandlungsunterlagen zum Pflegebudget sowie eine Verhandlung selbst ersetzt. Das dürfte für Kliniken eher von Nachteil sein.
Pflegebudget kommt auf den Prüfstand
Darüber hinaus verspricht der Gesetzgeber, das Konzept des Pflegebudgets ab 2025 grundsätzlich zu überarbeiten. Was genau hinter dieser Passage steckt, bleibt unklar.
Normierung: 415 Millionen Euro stehen weiter im Raum
Was den Streit um eine mögliche Absenkung der DRG-Erlöse betrifft, hat sich der Gesetzestext nicht geändert, der Betrag von 415 Millionen Euro bleibt bestehen. „Falls für das Jahr 2023 eine erneute Normierung erforderlich sein sollte und sich diese beispielsweise auf rund 415 Millionen Euro beliefe, würden damit Mehrausgaben in Höhe von rund 375 Millionen Euro für die GKV vermieden.“ Wie hoch genau die Normierung sein wird, ist unklar. Das Bundesgesundheitsministerium dürfte demnächst einen Ersatzvornahme veröffentlichen.
KBV feiert kleinen Erfolg
Abseits des Klinikkosmos interessant: Der Gesetzgeber verzichtet auf die komplette Abschaffung der extrabudgetären Vergütung von Neupatienten im niedergelassenen Bereich. Stattdessen soll die Regelung reformiert werden mit einem zielgenaueren Anreizsystem für die Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Die Neuregelung soll evaluiert werden. Damit hat die groß angelegte Kampagne der Kassenärzte gegen die Abschaffung dieser von Ex-Minister Jens Spahn eingeführten Extravergütung teilweise Erfolg gehabt.
Weitere Regelungen
2023 müssen sich die Versicherten auf höhere Zusatzbeiträge einstellen; gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll im nächsten Jahr um 2 auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Außerdem will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds sollen als Beitrag zur Finanzierung weiter abgeschmolzen werden. Ferner sind Sparauflagen für Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie vorgesehen.