Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will sich gemeinsam mit dem Bund frühzeitig für eine neue Corona-Welle ab Herbst rüsten. Aus Sicht der Länder müsse das Infektionsschutzgesetz (IfSG) spätestens mit Auslaufen der Befugnisgrundlagen § 28 a Abs. 7 und Abs 8 IfSG überarbeitet werden. Den Ländern sollten gesetzliche Befugnisse eingeräumt werden, um auf das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter reagieren sowie notwendige Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen zu können. "Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei", sagt die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra-Grimm Benne, "wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen. Mit Blick auf den Herbst und Winter müssen wir mit dem Auftreten neuer Virusvarianten rechnen." Das Bundesgesundheitsministerium sollte daher rasch einen Masterplan zur Pandemiebekämpfung im Herbst gemeinsam mit den Ländern abstimmen.
Zu den Maßnahmen, mit denen auf das Infektionsgeschehen im Herbst reagiert werden könnte, gehören aus Sicht der GMK insbesondere
- Maskenpflicht in Innenräumen
- 3G- oder 2G-Regelungen mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen
- die Verpflichtung zur Erstellung von verbindlichen Infektionsschutzkonzepten