Ambulante Notfallversorgung

GKV hält 730 INZ für notwendig

  • News des Tages
GKV hält 730 INZ für notwendig
© iStock.com/Bim

In der Notaufnahme soll nach Vorschlägen der Regierungskommission künftig besser zwischen leichteren und schwereren Notfällen unterschieden werden. Leichtere Notfälle kommen direkt in eine ambulante Notdienstpraxis, schwerere Fälle in die Notaufnahme. Schnittstelle ist ein gemeinsamer Tresen von Klinik und Kassenärztlicher Vereinigung (KV). Eine Simulation des GKV-Spitzenverbands hat ergeben: Für eine flächendeckende Versorgung wären bundesweit etwa 730 solcher Integrierten Notfallzentren (INZ) nötig – das sind mehr, als die Regierungskommission vorschlägt. Entscheidend neben der Anzahl sei die am Bedarf der Bevölkerung orientierte Verteilung der INZ, erklärt der GKV-Spitzenverband. Demnach muss in Städten eine Auswahl aus mehreren qualifizierten Kliniken getroffen werden, während in ländlichen Regionen auch kleinere Häuser ein INZ bekommen müssen. Seine Vorschläge für eine bedarfsgerechte Planung und Ausstattung von INZ hat der GKV-Spitzenverband jetzt in einem Papier veröffentlicht.

„Unsere Simulation entwickelt die Ideen der Regierungskommission weiter: Entscheidend ist eine bessere Verteilung in ländlichen Gebieten, damit für alle Menschen ein Integriertes Notfallzentrum in erreichbarer Nähe liegt. Gleichzeitig ist der Überversorgung in Ballungsräumen zu begegnen – allein schon, um nur die Fachkräfte zu beschäftigen, die wirklich gebraucht werden“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Das entsprechende GKV-Papier ist hier abrufbar.

Vorschläge der Kommission greifen zu kurz

Laut Regierungskommission reichen bundesweit etwa 450 INZ aus. Das würde jedoch nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands dazu führen, dass 12 Millionen Menschen (15 Prozent der Bevölkerung) länger als 30 Minuten fahren müssten, um das nächste INZ zu erreichen. Die Regierungskommission empfiehlt grundsätzlich, INZ in Krankenhäusern mit umfassender und erweiterter Notfallstufe einzurichten. Das würde zu Überkapazitäten in den Städten führen und reicht nach der Simulation des GKV-Spitzenverbands nicht aus, um überall auf dem Land eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Stattdessen müssen auch Kliniken mit Basisnotfallstufe einbezogen werden. Hierfür macht die Kommission keine konkreten Vorschläge.

Bestehende Notdienstpraxen berücksichtigen

Es gibt in deutschen Krankenhäusern bereits etwa 550 KV-Notdienstpraxen, die bei der Planung der INZ berücksichtigt werden können. Somit bleibt ein Bedarf an 180 zusätzlichen INZ-Standorten. Bei den bestehenden Praxen gelte es jedoch zu bedenken, dass diese meist nur in den sprechstundenfreien Zeiten geöffnet sind, bemerkt der Kassenverband. Für eine optimale Notfallversorgung könnten an ausgewählten Kliniken mit hohen Fallzahlen zusätzlich vertragsärztliche Niederlassungen erforderlich sein, um die Notdienstpraxis dort auch tagsüber zu besetzen.

Bundeseinheitliche Kriterien

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands müssen INZ anhand bundeseinheitlicher Kriterien geplant werden. Diese sollten sowohl die notwendigen Standorte als auch die Öffnungszeiten der Notdienstpraxen definieren. Hinzu kommen Mindeststandards für die technische und personelle Ausstattung. Die bundeseinheitlichen Vorgaben sollten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemacht werden. KV-Notdienstpraxen betreffen den Sicherstellungsauftrag der KV, was eine Regelungskompetenz des G-BA im Rahmen der Bedarfsplanung gut begründen könnte. Ein Eingriff in die Hoheit der Länder über die Krankenhausplanung bestünde hier nicht.
 

Autor

 Jens Mau

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich