Sachsen-Anhalt

Gutachten empfiehlt ein gestuftes System der Krankenhausversorgung

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Gutachten empfiehlt ein gestuftes System der Krankenhausversorgung
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Sachsen-Anhalts Sozialministerium hat das Gutachten zur Krankenhauslandschaft vorgestellt. Mit 54 Krankenhäusern ist die Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen insgesamt gut in dem Land, so das Ergebnis. 

Es gibt aber regionale Unterschiede. In den Ballungszentren sind alle notwendigen medizinischen Kapazitäten vorhanden. Eine Unterversorgung bescheinigt die Studie allerdings der Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt. 

Die Gutachter empfehlen ein gestuftes System der Krankenhausversorgung: Eine Basisversorgung mit internistischen und chirurgischen Leistungen soll wohnortnah möglich sein, auch Kinder- und Geburtskliniken sollen regional verfügbar sein. Je spezialisierter die medizinischen Leistungen werden, desto stärker werden die Leistungen an großen Schwerpunktversorgern, Maximalversorgern und den Universitätskliniken konzentriert. Zudem wird unter anderem der Ausbau der Angebote für eine neurologische Frührehabilitation sowie die Einrichtung mindestens eines Neurovaskulären Zentrums empfohlen, um die Versorgung von Schlaganfällen zu verbessern. 

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagt: „Klar ist, die Standorte in der Fläche müssen erhalten bleiben. Die Probleme, die wir durch den Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung im Land haben, dürfen die medizinische Versorgung nicht gefährden.“ 

Fast die Hälfte der Krankenhäuser haben negatives Jahresergebnis

Die Studie zeigt auch auf, wie die Krankenhäuser die Fachkräftesituation und die wirtschaftliche Lage bewerten. So berichteten in einer Online-Befragung 85 Prozent der Krankenhäuser von einem Fachkräftemangel in der Pflege. 43 Prozent der befragten Krankenhäuser berichteten von einem negativen Jahresergebnis und fast alle Krankenhäuser erwarteten dauerhaft reduzierte Fallzahlen.

Niedrigste Bettenauslastung aller Bundesländer

Insgesamt standen im Jahr 2021 im Land Sachsen-Anhalt rund 14.600 vollstationäre Krankenhausbetten zur Verfügung. Verglichen mit allen Bundesländern bedeutet dies in Sachsen-Anhalt eine überdurchschnittliche Bettenkapazität je Einwohner. Die Bettenauslastung lag im Jahr 2021 bei nur 63 Prozent und war die niedrigste aller Bundesländer. Diese Situation wurde durch die Corona-Pandemie nur noch verschärft. Zum Vergleich: Die Auslastung der in 2019 verfügbaren 15.050 Betten lag noch bei 73 Prozent. 

2.000 bis 4.000 weniger Betten bis 2035

Diese Entwicklung könnte sich noch verschärfen, da ein stationärer Fallzahlrückgang von minus 6 Prozent bis minus 21 Prozent bis zum Jahr 2035 erwartet wird. Aufgrund der prognostizierten weiter sinkenden Fallzahlen wird die Auslastung bei gleichbleibender stationärer Bettenzahl entsprechend weiter sinken. Perspektivisch werden bis 2035 rund 2.000 bis 4.000 Betten weniger benötigt, wenn die Auslastung wieder bei 80 Prozent liegen soll und eine Ambulantisierung weiterer Leistungen erfolgt. Zudem kommt häufig ein Mangel an medizinischem Fachpersonal hinzu, der dazu führt, dass bestimmte Leistungen gar nicht (mehr) angeboten werden können. Dies betrifft beispielsweise einige Kinderkliniken oder Geburtsabteilungen.

Geburtskliniken schaffen Mindestmengen nicht

Für die Geburtshilfe stellen die Gutachter fest, dass in den meisten Gebieten in weniger als 30 Minuten eine erreicht werden kann. Einige schaffen jedoch nicht einmal 300 Geburten pro Jahr. Die Hälfte der Geburtskliniken in Sachsen-Anhalt schafft die meist als wirtschaftliche Untergrenze angesehenen 600 Geburten nicht. Dennoch werden aber fast alle Geburtskliniken als notwendig für eine akzeptable Versorgung im Land angesehen.

Lücken in der Notfallversorgung

In der Basisnotfallversorgung besteht dem Gutachten zufolge eine gute flächendeckende Versorgung, im Rettungswesen grundsätzlich eine gute, wenn auch kleinteilige und heterogene Versorgungslandschaft. In den höheren Stufen der Notfallversorgung bestehen zum Teil erhebliche Lücken und daraus resultierende lange Anfahrtszeiten. Die Luftrettung, die sich in Sachsen-Anhalt lediglich auf zwei Standorte in Halle und Magdeburg verteilt, kann ihre Ziele nur durch eine bundesländerübergreifende Versorgung sicherstellen.

Die Gutachter halten es für unbedingt erforderlich, dass alle Möglichkeiten einer sektorenübergreifenden Versorgung genutzt werden. Bereits etablierte Modelle der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenhäusern können ausgebaut werden. Dazu zählen auch ambulante Angebote (MVZ) durch Krankenhäuser oder Kommunen. Notwendig sind aber auch neue Modelle, in denen Krankenhausärzte im Bereich der ambulanten Behandlung Lücken füllen und tätig werden können. 

Für das Gutachten wurde die stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt untersucht, Krankenhausbehandlungen analysiert, Krankenhausträger und weitere Akteure aus dem Gesundheitssektor befragt. Das Gutachten, das in den kommenden Wochen abgeschlossen wird, soll auch unter Berücksichtigung der Krankenhausreform des Bundes die Grundlage für die weiteren Planungen im Land sein.

Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH mit Sitz in Berlin beauftragt. Die Gesellschaft ist ein Beratungsunternehmen für Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen und zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Das Land Sachsen-Anhalt ist wie andere Länder auch selbst Gesellschafter. 

Autor

 Christina Spies

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