Erstmals hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Bericht des Medizinischen Dienstes (MD) Bund über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen des MD in Krankenhäusern veröffentlicht. Betroffen war das Jahr 2021, in dem zahlreiche Corona-Sonderregelungen zu Qualitätsanforderungen galten. Die meisten Kontrollen (264) waren Stichprobenkontrollen zu den Notfallstrukturen. Hier gab es über ein Drittel (37 %) Beanstandungen. Gründe für die Nichterfüllung waren unter anderem nicht ausreichende Belege für die schnelle Verfügbarkeit von Fachärztinnen oder Fachärzten.
„Das ist eine alarmierende Zahl und belegt auch, dass die derzeitigen Empfehlungen der Regierungskommission zur bedarfsgerechten Krankenhausversorgung alles andere als geeignet sind, die Probleme zu lösen“, erklärte Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender.
„DKG muss aktiver werden“
Das große Potenzial ambulanter Operationen müsse endlich erkannt und umgesetzt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) müsse hier aktiver werden. „Sie verharrt derzeit – um ein anderes Märchenbild zu nutzen – im Dornröschenschlaf. Hoffentlich küsst der Bericht die Verantwortlichen bei der DKG wach, damit wir endlich gemeinsam die Chancen, die das ambulante Operieren bietet, nutzen“, so KBV-Chef Gassen.
Viel mehr Engagement müsse aber auch der GKV-Spitzenverband an den Tag legen. Das ambulante Operieren sei nicht nur kostengünstiger, sondern vor allem angenehmer für die Patienten. „Es ist gelinde gesagt vollkommen unverständlich, dass die Kassenseite nicht mehr Druck ausübt, sondern eher untätig verharrt.“