Bund und Länder haben sich im Streit um das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geeinigt – und damit den Vermittlungsausschuss abgewendet.
Mit wenigen Abweichungen soll das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) auf Basis der 46 Änderungsanträge, die die Koalition vergangene Woche eingebracht hat, beschlossen werden. Die Länder haben ihren massiven Protest offenbar beendet. Sie haben sich mit kleinen Zugeständnissen begnügt. Sowohl die Pflegeuntergrenzen als Leistungsgruppenmerkmal als auch die neuen Abgrenzungsregelungen zum Pflegebudget sollen bleiben. Auch die von den Kliniken kritisierte Zwei-Kilometer-Standortregelung bleibt unangetastet, heißt es in einem Kompromisspapier, das seit Donnerstagnachmittag kursiert.
Zugeständnis bei den Ausnahmen
Die ursprünglich im Kabinettentwurf für einmalig drei Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen befristeten Ausnahmemöglichkeiten bei Leistungsgruppenzuweisungen an Krankenhäuser werden verlängert: Es wird die Option einer Verlängerung um weitere drei Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen eingeführt. Für Länder, die die Umsetzung der Leistungsgruppenzuweisung besonders zügig vornehmen, wird zudem vorgesehen, dass bei Zuweisungen bis zum 31. Dezember 2026 mit Wirkung für 2027 die erstmalige Ausnahme im Benehmen mit den Krankenkassen erfolgt – also ohne Zustimmung der Kassen.
Fachkrankenhäuser: Mehr Zeit für Kliniken
Es bleibt bei der Definition der Fachkrankenhäuser durch die Selbstverwaltung. Allerdings bekommen die Länder mehr Zeit bei der Umsetzung. Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband sollen eine Fachkrankenhausdefinition bis zum 31. März 2030 vorlegen. Für die Zuordnung der Versorgungsstufe (Level F) bleibt den Ländern Zeit bis Ende 2030.
Bundesratstermin am 27. März ist realistisch
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), derzeit Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, kommentierte als einer der ersten die Einigung: "Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten. Mit den jetzt geeinten Punkten wird der Koalitionsvertrag umgesetzt und die Umsetzung der Krankenhausreform kann in den Ländern weiter voranschreiten. Das ist dringend notwendig, damit die Krankenhäuser Planungssicherheit bekommen und wir zügig in die Zuweisung der Leistungsgruppen einsteigen können. Wir verlassen uns jetzt auf die Zusage der Bundesgesundheitsministerin, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig fortgeführt wird, damit das KHAG Ende März im Bundesrat beschlossen werden kann." Gemeint ist der Termin am 27. März, danach könnte das Gesetz, das viele Veränderungen oder Konkretisierungen der Krankenhausreform beeinhaltet, in Kraft treten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis erklärte nach der Einigung: "Mit der Einigung schaffen wir die Voraussetzung dafür, das parlamentarische Verfahren in der kommenden Woche planmäßig im Ausschuss und im Plenum des Deutschen Bundestages abzuschließen. Das ist ein wichtiges Zeichen politischer Handlungsfähigkeit und gemeinsamer Verantwortung."


