Bund und Länder hätten bei den Verhandlungen um das KHAG gute Zwischenergebnisse erzielt. „Um die Krankenhausreform insbesondere in Flächenländern wie Niedersachsen erfolgreich umsetzen zu können, braucht es an einigen Stellen noch Änderungsbedarf“, so Philippi.
Die Länder hatten den Bund zuvor aufgefordert, den Ländern Ausnahmegenehmigungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zu gewähren, die umstrittene Standortdefinition mit der 2.000-Meter-Regel zu erweitern, den Krankenhaustransformationsfonds für Investitionen in den Bestand zu öffnen und eine Korrektur der Vorhaltevergütung zu ermöglichen, bevor die budgetneutrale Phase endet. Diese Änderungsvorschläge müssten im Gesetz berücksichtigt werden, um eine gute flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. „Leider gewinne ich aber immer mehr den Eindruck, dass die Bundesgesundheitsministerin keine klare Haltung zur Krankenhausreform hat“, schob der SPD-Gesundheitsminister Niedersachsens nach.
Dem Vernehmen nach sind es im Bundestag aber auch Philippis SPD-Genossen, die sich gegen Änderungen beim Transformationsfonds, den Leistungsgruppenausnahmen oder der Standortdefinition sträuben.
Der Politpoker geht auf die Zielgerade
In der kommenden Woche soll der Bundestag einer geeinten Fassung des Gesetzes zustimmen. Am 6. oder 27. März könnten die Länder in ihrer Bundesratssitzung dem Gesetz zustimmen. Oder sie schicken es, wie schon das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und zuletzt das Pflegegesetz BEEP, in den Vermittlungsausschuss.
Der Politpoker oder das „interne Armdrücken“ in der Koalition – wie es Bernadette Rümelin nennt – hat begonnen. „Es scheint in der SPD Planspiele zu geben, das KHAG ganz scheitern zu lassen“, vermutet die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands. Sie kritisiert insbesondere die Vorhaltefinanzierung, die „das Geld auf einzelne, sehr große Klinikstandorte“ konzentriere, ungeachtet der bedarfsgerechten Versorgungsstrukturen.
Vor den Landtagswahlen Handlungsfähigkeit beweisen
„Im schlimmsten Fall fallen wir auf die Regelungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zurück – das darf nicht passieren“, resümiert Philippi. Das wäre kein gutes Zeugnis für das Politikmanagement der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Es wäre aber auch ein schlechtes Signal der Volksparteien SPD und CDU im Wahlmonat März. Baden-Württemberg (8. März) und Rheinland-Pfalz (22. März) wählen den Landtag – in Bayern (8. März) und Hessen (15. März) werden Kreistage, Städte- und Gemeinderäte gewählt. Besser wäre, wenn Bund und Länder vor diesen Terminen in der Gesundheitspolitik Handlungsfähigkeit beweisen würden.

