Krankenhausreform

KHAG vor Entscheidung: Koalition entschärft Konflikte nicht

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KHAG vor Entscheidung: Koalition entschärft Konflikte nicht
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Die Koalition hat 46 Änderungsanträge zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgelegt. Kurz vor der Bundestagsentscheidung bleiben zentrale Streitpunkte zwischen Bund und Ländern jedoch ungelöst.

Der Bundestag will nächste Woche über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) entscheiden. Die Regierungskoalition in Berlin hat dazu nun 46 Änderungsanträge formuliert. Die Länder hatten ihre über hundert Forderungen zuletzt auf vier Kernforderungen eingedampft:

  • Der Transformationsfonds soll auch für bestehende Krankenhäuser genutzt werden können (Bestandsinvestitionen),
  • es soll Ausnahmen bei der 2.000-Meter-Regel geben,
  • Ausnahmen bei der Qualitätserfüllung der Leistungsgruppen sollten möglich sein, 
  • außerdem drängen die Länder auf eine engmaschige Prüfung der Vorhaltepauschale in der budgetneutralen Phase (bis Ende 2027). 

 

Der Bundesrat soll das Gesetz in seiner Sitzung am 6. März oder der folgenden am 27. März verabschieden. Das Gesetz träte dann Anfang April in Kraft. Die jetzt vorgelegten Anträge entschärfen den Sprengstoff zwischen Bund und Ländern allerdings nicht. 

Transformationsfonds: Länder dürfen LuKIFG-Geld verwenden

Eine Ausweitung der Fördertatbestände des Transformationsfonds ist in den Anträgen nicht vorgesehen. Allerdings stellt die Koaltion klar, dass die Länder Gelder aus dem LuKIFG-Topf (Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen) für die Kofinanzierung des Transformationsfonds verwenden dürfen. Ebenso ist die 30-prozentige Minderung des Länderanteils bis 2029 festgeschrieben. Der Bund übernimmt in dieser Zeit jährlich 3,5 Milliarden Euro, während die Länder nur 1,5 Milliarden Euro beisteuern müssen. Das Bundesgeld soll eine Woche nach Inkrafttreten des KHAG zur Verfügung stehen. Die Koalition präzisiert in den Änderungsanträgen außerdem die Anforderungen an die Förderung von telemedizinischen Netzwerkstrukturen durch den Transformationsfonds: Wichtig sei, dass die Netzwerkstrukturen eine bundesweite Kommunikation ermöglichen. 

Eine Streichung der 2.000-Meter-Regel ist in den Anträgen nicht zu finden. Den Ländern soll jedoch ein Anhörungsrecht bei den Selbstverwaltungspartnern eingeräumt werden, die dann über eine Ausweitung der 2.000-Meter-Regel entscheiden können. 

Die höchst umstrittenen Mindestvorhaltezahlen sollen am 12. Dezember beschlossen und spätestens drei Jahre nach Verkündung in Kraft treten. 

Hybrid-DRG: Fallzahlausweitung auf Basis der Evaluation

Die Frist für die jährliche Festlegung der Vergütung der Hybrid-DRG will der Gesetzgeber zwecks Harmonisierung mit der Entwicklung des aGDRG-Systems anpassen. Die Fallzahlausweitung ab 2028 soll unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse erfolgen. Der Ausschluss von Kindern und Menschen mit Behinderung von den Hybrid-DRG wird gestrichen. 

Die Selbstverwaltungspartner sollen mit dem KHAG beauftragt werden, die Kriterien für die Zuordnung von Krankenhausstandorten zur Versorgungsstufe „Level F“ zu evaluieren und eine bundeseinheitliche Fachklinik-Definition zu vereinbaren. 

Personaluntergrenzen sollen bleiben

Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen soll zum Qualitätskriterium von Leistungsgruppen werden.

Die Koalition nimmt auch die in den vergangenen Wochen massiv aufgekommene Kritik am Pflegebudget auf. Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, sollen nicht mehr mit dem Pflegebudget abgegolten werden.

Der Bundes-Klinik-Atlas soll laut Änderungsanträgen nicht – wie von vielen Seiten gehofft – abgeschafft, sondern an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben werden. 

DKG-Kritik: Koalition adressiert nur kleine Probleme 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) reagierte mit Kritik auf die Änderungsänträge zur Krankenhausreform. „Wir stellen klar fest, dass die positiven Änderungen überwiegend kleinere und eher technische Probleme betreffen“, erklärte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. So sei es sinnvoll, dass Hybrid-DRGs nun auch Behandlungen von Kindern sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Die grundlegenden Probleme würden jedoch nicht gelöst. Auch das „vermeintliche Entgegenkommen“ in Richtung der Länder bei den Mindestvorhaltezahlen sei kein ausreichender Schritt. „Die Mindestvorhaltezahlen in den einzelnen Leistungsgruppen erst verspätet in Kraft treten zu lassen, wird die Probleme nur verschieben, nicht lösen“, so Gaß.

Als inakzeptabel bezeichnete der DKG-Chef, dass die Personaluntergrenzen „in den einzelnen Leistungsgruppen als weiteres Sanktionskriterium verankert werden“. Deutliche Kritik übt die DKG an der geplanten Zwei-Kilometer-Standortregelung. „Die Bundesregierung hält hier aus dogmatischen Gründen an einer Vorgabe fest, die der Versorgungsrealität nicht gerecht wird“, so Gaß. Es gehe keineswegs darum, Qualitätsanforderungen zu verwässern. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass bewährte Kooperationen und gewachsene Strukturen weiter möglich bleiben.

Mit Nachdruck kritisierte die DKG die Ankündigung, das Pflegebudget aufzubohren. Das erwecke den Eindruck, „als folge die Bundesregierung einseitig den bislang nicht belegten Vorwürfen einzelner Krankenkassen, anstatt die tatsächlichen Pflegeprozesse in den Kliniken in den Blick zu nehmen“. In den vergangenen Monaten hatte es dazu bereits ein hitziges Scharmützel gegeben: Nachdem BKK-Verbandsvorsitzende Anne Kathrin Klemm in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärte, sie halte es für Betrug, dass Kliniken Pflegekosten bewusst falsch abrechnen, bezeichnete Gaß dies als „unverschämt“ und forderte gar die Auflösung des BKK-Bundesverbands.

Nun erklärte Gaß: „Die vorgeschlagenen Einschränkungen, wonach administrative oder logistische Aufgaben künftig nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden dürfen, zeugen von mangelnder Kenntnis der pflegerischen Aufgaben.“ Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets sei nur auf Grundlage eines neu entwickelten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen.

Autor

 Jens Mau

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